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Krypto steuerfrei: Was wirklich gilt — und was viele falsch verstehen
In Deutschland kann man Kryptowährungsgewinne unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei realisieren. Das ist kein Steuertrick, kein Graubereich. Das ist Gesetz. Was genau gilt, was die Ausnahmen sind, und wie du die Fallstricke vermeidest: hier ist die vollständige Übersicht.
Die Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Steuerrecht ändert sich laufend, besonders bei DeFi-Erträgen, Staking-Rewards und Krypto-Tauschvorgängen. Konsultiere einen auf Kryptowährungen spezialisierten Steuerberater, besonders bei komplexen DeFi-Strategien.
Die Grundregel: 1 Jahr Haltefrist = steuerfrei
Bitcoin kaufen, über ein Jahr halten, verkaufen: Der Gewinn ist steuerfrei, egal wie hoch.
Das steht in § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Kryptowährungen gelten steuerrechtlich als "andere Wirtschaftsgüter" (nicht als Devisen oder Wertpapiere). Für diese gilt die einjährige Spekulationsfrist: Wer sie länger als ein Jahr hält, realisiert steuerfreie Gewinne.
Das Beispiel in Zahlen: Kauf: 1 BTC im Januar 2024 für 40.000 €. Verkauf: März 2025 (14 Monate später) für 90.000 €. Gewinn: 50.000 €. Steuerlast: 0 €.
Hätte die Person im November 2024 (10 Monate nach Kauf) verkauft: 50.000 € Gewinn, voll steuerpflichtig. Bei 40 % Steuersatz = 20.000 € ans Finanzamt.
Die Haltefrist ist der entscheidende Faktor. Nicht der Gewinnbetrag.
Die Freigrenze: 600 Euro pro Jahr
Wer kürzer als ein Jahr hält, zahlt nicht ab dem ersten Euro Steuern. Es gibt eine Freigrenze von 600 Euro (nicht Freibetrag, das ist ein wichtiger Unterschied).
- Freibetrag: Die ersten 600 Euro sind steuerfrei, alles darüber wird normal besteuert
- Freigrenze: Bis 599 Euro Gewinn: alles steuerfrei. Ab 600,01 Euro: ALLES steuerpflichtig, nicht nur der Betrag über 600 Euro
Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wer knapp über 600 Euro Gewinn erzielt, zahlt auf den vollen Betrag, nicht nur auf den Teil über 600 Euro.
Für Krypto-Trader: Bei kleinen Gewinnen (unter 600 €/Jahr) aus kurzfristigen Transaktionen ist keine Steuererklärung für diese Gewinne nötig. Aber: Verluste können nicht gegengerechnet werden, wenn man die Freigrenze ausschöpft und keine Gewinne hat.
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Was die Haltefrist "stoppt" — und was nicht
Was keine Auswirkung hat
- Kurs beobachten: Du kannst Kurs-Alerts setzen, Charts beobachten, über Verkauf nachdenken, das ändert die Haltefrist nicht.
- Staking ohne Lock-up: Wenn du ETH liquid stakest (z. B. über Lido), behältst du im Prinzip Zugang zu deinen ETH. Der Erhalt von stETH (Liquid Staking Token) ist steuerrechtlich komplex, dazu mehr unten.
- Wallet-Transfer: Das Verschieben von Tokens zwischen eigenen Wallets ist kein Verkauf und setzt die Haltefrist nicht zurück.
Was die Haltefrist unterbricht oder verlängert
Staking direkt: Beim klassischen Staking (ETH direkt, oder Delegation) tauschst du deine Tokens formal nicht gegen andere, der Stake gilt als "wirtschaftliches Eigentum". Die h.M. (herrschende Meinung) sagt: Die Haltefrist läuft weiter. ABER: Es gibt eine umstrittene Ausnahme.
Die 10-Jahres-Regel bei Staking-Erträgen (umstritten): Das BMF hatte in einem Schreiben von 2022 die Auffassung vertreten, dass Staking-Erträge die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern könnten, wenn die eingesetzten Token "zur Einkunftserzielung genutzt" werden. Steuerexperten haben diese Position seither stark kritisiert, sie gilt als nicht eindeutig.
Das Finanzgericht Köln hat 2023 in einem Urteil entschieden, dass Staking-Rewards als sonstige Einkünfte gelten und die Haltefrist der ursprünglichen Coins nicht auf 10 Jahre verlängert wird. Das ist jedoch kein höchstrichterliches Urteil, der BFH hat noch nicht endgültig entschieden.
Meine Einschätzung: Die Unsicherheit ist real. Wer sehr große Beträge stakt und die 1-Jahres-Steuerfreiheit nutzen will, sollte unbedingt einen Steuerberater mit Krypto-Spezialisierung konsultieren, nicht auf Foren-Meinungen vertrauen.
DeFi-Steuern: Die komplexen Fälle
Liquidity Providing: Das Einzahlen in einen LP-Pool (Uniswap, PancakeSwap) wird von vielen Experten als steuerpflichtiger Tausch gewertet, du gibst Token A + Token B und erhältst LP-Token. Das könnte die Haltefrist für A und B unterbrechen. Ebenso beim Withdraw.
Token-Swaps: Jeder Token-Tausch (auch Token gegen Token, nicht nur Token gegen Fiat) ist in Deutschland ein steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang. Wenn du ETH gegen USDC tauschst, ist das steuerlich ein Verkauf von ETH.
DeFi-Lending: Das Verleihen von Token (z. B. auf Aave) ist komplex. Der Erhalt von aTokens könnte als Tausch gelten. Zinserträge sind als sonstige Einkünfte steuerpflichtig.
Fazit zu DeFi: Wer aktiv DeFi betreibt, hat praktisch keine einfachen Steuersituationen mehr. Staking-Rewards, LP-Gebühren, Farming-Rewards, alles muss dokumentiert und oft als Einkünfte zum Zeitpunkt des Zuflusses versteuert werden.
Krypto steuerfrei: Die FIFO-Methode und warum sie wichtig ist
FIFO steht für "First In, First Out", die Methode, die das deutsche Steuerrecht für Kryptowährungen vorschreibt. Die ersten gekauften Coins gelten als die ersten verkauften.
Praktisches Beispiel:
- Januar 2024: 1 BTC für 40.000 € gekauft (Kauf 1)
- Juli 2024: 0,5 BTC für 25.000 € gekauft (Kauf 2)
- Februar 2025: 0,5 BTC verkauft für 45.000 €
Nach FIFO stammt der verkaufte 0,5 BTC aus Kauf 1 (Januar 2024). Kaufpreis anteilig: 20.000 €. Haltedauer: über 13 Monate → steuerfrei.
Hätte man sagen "Ich verkaufe aus Kauf 2 (Juli 2024)", wäre es unter einem Jahr und steuerpflichtig. Das geht nach FIFO nicht, zumindest nicht ohne spezielles Trackingsystem das jeden einzelnen Coin verfolgt.
Praktische Konsequenz: Wer Coins zu verschiedenen Zeitpunkten kauft und plant, sie teilweise steuerfrei zu verkaufen, muss die Kaufzeitpunkte sauber tracken. Tools wie Blockpit oder CoinTracking berechnen FIFO-konform.
Was du dokumentieren musst
Das Finanzamt kann Krypto-Gewinne nicht automatisch einsehen, aber bei einer Prüfung musst du belegen können was du wann gekauft und verkauft hast. Fehlende Dokumentation kann dazu führen, dass das FA schätzt, und zwar nicht zu deinen Gunsten.
Für jede Transaktion dokumentieren:
- Datum und Uhrzeit
- Art der Transaktion (Kauf, Verkauf, Tausch, Staking-Reward)
- Menge und Kryptowährung
- Kurs in Euro zum Zeitpunkt der Transaktion
- Handelsplattform oder Wallet-Adresse
- Transaktions-ID (Hash)
Tools die das automatisieren:
- Blockpit — Österreichisches Tool, DE/AT/CH-Rechtskonformität, verbindet sich mit Börsen per API
- CoinTracking — Deutsches Tool, sehr umfangreich, FIFO/LIFO-Auswertungen
- Koinly — Internationales Tool, DE-Support vorhanden
Alle drei haben Free-Tiers, die für kleine Transaktionsvolumen ausreichen. Wer viele Trades und DeFi-Aktivitäten hat, braucht einen bezahlten Plan.
Wann musst du Gewinne in der Steuererklärung angeben?
Immer angeben wenn:
- Gewinne aus Krypto (unter einem Jahr gehalten) über 600 Euro/Jahr
- Staking-Rewards/Mining-Erträge über 256 Euro/Jahr (Freigrenze für sonstige Einkünfte)
- Gewinne aus Token-Swaps im DeFi (auch wenn komplex)
Kein Angabe nötig wenn:
- Alle Coins länger als ein Jahr gehalten und dann verkauft (steuerfrei)
- Gewinne aus kurzfristigen Verkäufen unter 600 Euro/Jahr
Formular: Anlage SO (sonstige Einkünfte) in der Steuererklärung. Kryptogewinne kommen dorthin, nicht in die Anlage KAP (die ist für Kapitalerträge wie Aktien, und für Krypto nicht anwendbar).
Krypto steuerfrei — die wichtigsten Missverständnisse
Missverständnis 1: "Ich habe nicht verkauft, also muss ich nichts melden." Stimmt für Halten ohne Verkauf. Stimmt NICHT für Staking-Rewards (diese werden zum Zeitpunkt des Erhalts als Einkunft gewertet, auch ohne Verkauf) und nicht für Token-Swaps (auch Token gegen Token ist ein steuerpflichtiger Vorgang).
Missverständnis 2: "Krypto wird anonym besteuert." Krypto-Börsen in Deutschland und der EU müssen Nutzerdaten an Finanzbehörden melden, das ist durch die 8. EU-Geldwäscherichtlinie und DAC8 geregelt. Ab 2026 ist der automatische Informationsaustausch zwischen EU-Steuerbehörden über Krypto-Transaktionen vorgesehen.
Missverständnis 3: "Verluste sind egal." Verluste aus Krypto-Verkäufen unter einem Jahr können mit Gewinnen aus dem gleichen Jahr verrechnet werden, reduzieren also die Steuerlast. Nicht genutzte Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden. Verluste dokumentieren ist genauso wichtig wie Gewinne.
Missverständnis 4: "Wer nicht mehr als 600 Euro Gewinn hat, muss sich um nichts kümmern." Stimmt nur für kurzfristige Kauf-Verkauf-Transaktionen. Staking-Rewards, Lending-Zinsen, Farming-Erträge haben eigene Freigrenzen und Regelungen und sind unabhängig von der 600-Euro-Grenze zu bewerten.
Fazit: Was wirklich für "steuerfrei" zählt
Steuerfrei (in Deutschland, nach aktueller Rechtslage):
- Kauf und Verkauf von Kryptowährungen nach über 12 Monaten Haltedauer
- Gewinne unter 600 Euro aus kurzfristigen Verkäufen (unter einem Jahr)
Steuerpflichtig (Überblick):
- Gewinne aus Verkäufen unter einem Jahr Haltedauer (über 600 Euro)
- Staking-Rewards, Mining-Erträge (als sonstige Einkünfte im Zuflussjahr)
- DeFi-Erträge (Lending-Zinsen, LP-Gebühren, Farming-Rewards)
- Jeder Token-Swap (auch Token A gegen Token B ohne Fiat-Beteiligung)
Die Steuerfreiheit nach einem Jahr ist real und legal, aber DeFi und Staking machen es komplexer. Wer ausschließlich kauft, hält und nach einem Jahr verkauft, ist auf der sichersten Seite.
Steuer-Tool Empfehlung: Blockpit → für automatisierte Steuer-Reports nach FIFO und deutschem Steuerrecht.
Alle steuerlichen Angaben ohne Gewähr. Diese Informationen ersetzen keine Steuerberatung. Stand: März 2026.
Praxis-Beispiele: Steuer-Szenarien im Vergleich
Abstrakte Regeln sind oft schwer zu greifen. Hier sind vier konkrete Szenarien die zeigen wie die Haltefrist-Regel in der Praxis funktioniert.
Szenario 1: Klassischer langfristiger Hodler (steuerfrei)
Situation:
- Januar 2024: 5.000 € in ETH investiert (Kurs 2.500 €/ETH → 2 ETH)
- März 2025: ETH bei 4.200 € → Wert: 8.400 €
- Gewinn: 3.400 €
Steuerlich: 14 Monate Haltedauer → Vollständig steuerfrei. Kein Cent ans Finanzamt.
Szenario 2: Zu früh verkauft (steuerpflichtig)
Gleiche Ausgangssituation, aber:
- November 2024: ETH bei 4.000 € → Verkauf von 2 ETH für 8.000 €
- Gewinn: 3.000 €, nur 10 Monate Haltedauer
Steuerlich: Vollständig steuerpflichtig als sonstiger Ertrag (§ 23 EStG). Bei einem Steuersatz von 42 %: ca. 1.260 € Steuerlast. Der Unterschied von 4 Monaten kostet über 1.000 Euro.
Szenario 3: Teilverkauf bei gemischter Haltedauer
Situation:
- Januar 2024: 1 BTC für 40.000 € gekauft
- September 2024: 0,5 BTC für 30.000 € nachgekauft
- Februar 2025: 0,5 BTC für 45.000 € verkauft
Nach FIFO: Die verkauften 0,5 BTC stammen aus Kauf 1 (Januar 2024, über ein Jahr). Anteiliger Kaufpreis: 20.000 €. Gewinn: 25.000 € → steuerfrei.
Die verbleibenden 1 BTC (0,5 aus Kauf 1 + 0,5 aus Kauf 2) haben unterschiedliche Haltefristen. Gut zu wissen für spätere Verkäufe.
Szenario 4: DeFi-Komplexität (steuerpflichtig auf mehreren Ebenen)
Situation:
- April 2024: 10.000 USDC auf Aave lending deposited
- Bis April 2025: 600 € Zinserträge erhalten (monatlich ~50 €)
- April 2025: 10.000 USDC zurückgezogen
Steuerlich:
- Die 600 € Zinserträge: Steuerpflichtig als sonstige Einkünfte im Zuflussjahr 2024/2025 (über die Freigrenze von 256 €) → Anlage SO
- Die USDC selbst: Wenn als Stablecoin keine Kursschwankung → kein Gewinn beim Withdraw
- Aber: Das Depositing von USDC auf Aave könnte von manchen Steuerexperten als Tausch (USDC → aUSDC) gewertet werden → potenzielle Unterbrechung der Haltefrist. Hier ist ein Steuerberater empfehlenswert.
Verlustverrechnung: Oft vergessen, aber wichtig
Wer im Krypto-Markt unterwegs ist, hat nicht immer nur Gewinne. Verluste aus Krypto-Verkäufen können steuerlich genutzt werden, ein wichtiger Hebel der oft übersehen wird.
Innerhalb des gleichen Jahres: Verluste aus kurzfristigen Krypto-Verkäufen (unter einem Jahr Haltedauer) können mit Gewinnen aus kurzfristigen Krypto-Verkäufen desselben Jahres verrechnet werden. Das reduziert die Steuerlast direkt.
Verlustvortrag: Wenn Verluste die Gewinne im selben Jahr übersteigen, können sie in Folgejahre vorgetragen werden. Das Finanzamt verwaltet den Verlustvortrag und rechnet ihn automatisch in den Folgejahren gegen.
Wichtig: Verluste aus Krypto-Verkäufen können NUR mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, nicht mit Arbeitseinkommen, Dividenden oder Kapitalerträgen aus Aktien.
Verlustdokumentation: Verluste nur nutzen wenn sie dokumentiert sind. Für Krypto: Kaufbelege, Verkaufsbelege, Kursnachweise. Steuer-Tools wie Blockpit oder CoinTracking erstellen diese Dokumentation automatisch.
FAQ: Krypto steuerfrei — Die häufigsten Fragen
Gilt die 1-Jahres-Regel auch für Altcoins? Ja. Die Haltefrist-Regel gilt für alle Kryptowährungen: Bitcoin, Ethereum, Solana, und alle Altcoins. Sie gelten alle als "andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 23 EStG.
Was gilt für NFTs? NFTs werden ähnlich behandelt wie Kryptowährungen, als "andere Wirtschaftsgüter". Nach einem Jahr Haltedauer wäre der Verkaufsgewinn in der Regel steuerfrei. Aber: Bei NFTs gibt es zusätzliche Komplexitäten (Royalties als Einkunftsquelle, Schöpfer vs. Sammler). Steuerberater empfohlen.
Ich habe keine Aufzeichnungen meiner alten Käufe. Was nun? Das Finanzamt kann bei fehlender Dokumentation schätzen, und das nicht zu deinen Gunsten. Wenn Börsen noch historische Transaktionsdaten haben (via API-Export), unbedingt herunterladen. Blockpit und CoinTracking können diese Daten importieren.
Zählt Krypto-zu-Krypto-Tausch auch als Verkauf? Ja. Jeder Token-Swap, auch ohne Fiat-Beteiligung, ist steuerrechtlich ein Verkauf des ersten Tokens und ein Kauf des zweiten. Die Haltedauer des ersten Tokens ist damit beendet, der eventuelle Gewinn ist steuerpflichtig wenn die Haltefrist noch nicht erfüllt war.
Was ist mit Airdrops? Airdrops sind zum Zeitpunkt des Empfangs als sonstige Einkünfte steuerpflichtig, zum aktuellen Marktpreis. Wenn du sie danach verkaufst, beginnt eine neue Haltefrist. Nach einem Jahr wäre der Verkaufsgewinn (gerechnet ab Airdrop-Zeitpunkt) steuerfrei.
Steuer-Tool Empfehlung: Blockpit → für automatisierte Steuer-Reports nach FIFO und deutschem Steuerrecht.
Alle steuerlichen Angaben ohne Gewähr. Diese Informationen ersetzen keine Steuerberatung. Stand: März 2026.
Steuer-Tools im Vergleich: Blockpit, CoinTracking, Koinly
Krypto-Steuern von Hand zu berechnen ist bei mehr als ein paar Transaktionen praktisch unmöglich. Jeder Swap, jede Staking-Reward, jeder DeFi-Vorgang ist ein eigener steuerlicher Sachverhalt. Steuer-Tools automatisieren das.
| Tool | Preis (Free) | FIFO-konform | DeFi-Support | DE-Optimiert |
|---|---|---|---|---|
| Blockpit → | Bis 25 Tx kostenlos | ✅ | ✅ gut | ✅ AT/DE/CH |
| CoinTracking | Bis 200 Tx kostenlos | ✅ | ✅ sehr gut | ✅ DE |
| Koinly | Bis 10.000 Tx kostenlos (ohne Report) | ✅ | ✅ gut | ⚠️ DE-Support |
Blockpit: Stärke liegt in der DACH-Rechtskonformität und der automatischen Klassifizierung von DeFi-Vorgängen. Besonders empfehlenswert für österreichische und deutsche Nutzer die DeFi-Protokolle nutzen.
CoinTracking: Das umfangreichste Tool im Vergleich, unterstützt über 70 Börsen per API-Import und kann komplexe LP-Positionen tracken. Die Oberfläche ist nicht die intuitivste, aber die Tiefe ist unübertroffen.
Koinly: International ausgerichtet, aber mit gutem DE-Support. Der Free-Tier erlaubt unbegrenzt Transaktionen zu tracken, für den offiziellen PDF-Steuer-Report brauchst du einen bezahlten Plan (ab 49 €/Jahr).
Meine Empfehlung: Wer hauptsächlich auf deutschen Börsen (Bitpanda, Kraken, Coinbase) handelt und maximal liquid stakt: Blockpit. Wer aktiv DeFi betreibt mit vielen Protokollen und Chains: CoinTracking. Wer hauptsächlich auf Binance handelt und internationale Perspektive braucht: Koinly.
DAC8 — Was die neue EU-Meldepflicht ab 2026 bedeutet
Ab 2026 gilt die EU-Richtlinie DAC8 (Directive on Administrative Cooperation, 8. Version). Was das konkret bedeutet:
Krypto-Börsen müssen EU-Nutzerdaten automatisch melden. Alle regulierten Börsen in der EU und internationale Börsen die EU-Kunden bedienen müssen Transaktionsdaten ihrer Nutzer automatisch an die nationalen Steuerbehörden übermitteln. Das Finanzamt weiß dann, was du auf welcher Börse gehandelt hast.
Das ändert nichts an der Steuerpflicht, die bestand schon vorher. Aber es erhöht die Wahrscheinlichkeit dass nicht deklarierte Gewinne auffallen.
Was das für dich bedeutet:
- Krypto-Gewinne wurden immer schon besteuert, DAC8 ändert nur die Transparenz
- Wer bisher alles korrekt gemeldet hat: keine Änderung
- Wer Gewinne nicht gemeldet hat: erhöhtes Entdeckungsrisiko ab 2026
- DeFi-Transaktionen (on-chain, ohne zentrale Börse) sind von DAC8 aktuell noch nicht erfasst, aber das kann sich ändern
Die einzig sinnvolle Strategie: Alles korrekt dokumentieren und melden. Die Tools oben machen das handhabbar.
Krypto-Steuererklärung: Schritt für Schritt
Du hast steuerpflichtige Krypto-Gewinne, jetzt musst du die Steuererklärung machen. Hier der Ablauf:
Schritt 1: Transaktionshistorie exportieren. Von jeder Börse und jedem Wallet alle Transaktionen als CSV oder über API exportieren. Die meisten Börsen bieten das im Account-Bereich unter "Steuer" oder "Transaktionshistorie".
Schritt 2: Steuer-Tool befüllen. CSV-Dateien in Blockpit oder CoinTracking importieren. Das Tool berechnet FIFO-konform die Gewinne und Verluste pro Transaktion und nach Steuerjahr.
Schritt 3: Steuer-Report generieren. Das Tool erstellt einen Steuer-Report der die Summen für die Steuererklärung enthält, aufgeteilt nach steuerpflichtigem Gewinn, steuerfreiem Gewinn und Verlustvorträgen.
Schritt 4: Anlage SO ausfüllen. In der Steuererklärung (ELSTER oder Steuerberater): Anlage SO → "Sonstige Wirtschaftsgüter" → Summe der steuerpflichtigen Gewinne aus Krypto eintragen. Staking-Erträge separat in der gleichen Anlage unter "Sonstige Einkünfte".
Schritt 5: Belege aufbewahren. Den vollständigen Steuer-Report und alle Transaktions-CSVs mindestens 10 Jahre aufbewahren. Das Finanzamt kann Nachweise anfordern.
Stand: März 2026 | Autor: Tobias Werner
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Krypto-Steuer 2026: Was sich geändert hat
Das Steuerrecht ändert sich laufend. Was für 2026 relevant ist:
Keine grundlegenden Änderungen bei der Haltefrist: Die 1-Jahres-Regelung nach § 23 EStG gilt unverändert. Wer über ein Jahr hält, realisiert steuerfreie Gewinne, daran hat sich nichts geändert.
Staking-Steuer: BMF-Schreiben von 2022 gilt weiter. Das Bundesministerium der Finanzen hat 2022 das erste umfassende Schreiben zu Krypto-Steuern veröffentlicht. Es gilt weiterhin als Verwaltungsauffassung — kein neues Schreiben für 2025/2026 bislang. Staking-Rewards weiterhin als sonstige Einkünfte (§ 22 EStG).
DAC8 ab 2026 aktiv: Wie oben beschrieben — Börsen müssen EU-Transaktionsdaten automatisch melden.
DeFi bleibt komplex: Für DeFi-Vorgänge (LP, Lending, Farming) gibt es weiterhin keine klare einheitliche Linie. Die Praxis orientiert sich an der h.M. unter Steuerexperten — Steuerberater für komplexe Fälle unumgänglich.
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Krypto-Analyst & Chefredakteur bei Krypto-Zinsen.com
Tobias analysiert seit 2018 Krypto-Märkte mit Fokus auf Staking, DeFi und regulatorische Entwicklungen im DACH-Raum. Er testet Plattformen selbst und schreibt ohne Bullshit.
Rechtlicher Hinweis
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