Krypto-Steuer-Rechner 2026
Berechne deine Krypto-Steuerlast kostenlos: Kauf/Verkauf, Staking, Lending und Yield Farming — mit Freigrenze, Solidaritätszuschlag und persönlichem Steuersatz.
Krypto-Steuer berechnen
🔴 Steuerpflichtig
Gewinn / Verlust
3.000,00 €
Steuerpflichtiger Betrag
3.000,00 €
Geschätzte Steuerlast
1.329,30 €
Effektiver Steuersatz (inkl. Soli)
44.31%
Haltefrist < 1 Jahr — Gewinn ist voll steuerpflichtig. Freigrenze überschritten (Freigrenze, nicht Freibetrag!).
⚖️ Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Konsultiere einen Steuerberater für verbindliche Auskünfte.
So funktioniert der Krypto-Steuer-Rechner
Unser kostenloser Krypto-Steuer-Rechner hilft dir, deine geschätzte Steuerlast für Kryptowährungen in Deutschland zu berechnen — in wenigen Sekunden und ohne Registrierung. Das Tool berücksichtigt die aktuellen steuerlichen Regelungen für 2026, einschließlich der Freigrenze von 1.000 €, des Solidaritätszuschlags und der unterschiedlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen und passiven Einkünften wie Staking-Rewards.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
1Kaufpreis eingeben
Gib den Betrag in Euro ein, den du ursprünglich für deine Kryptowährung bezahlt hast. Bei Staking-Rewards trägst du hier den Wert bei Zufluss ein, bei Verkauf den ursprünglichen Kaufpreis.
2Verkaufspreis eingeben
Trage den aktuellen Marktwert oder den tatsächlichen Verkaufspreis ein. Der Rechner ermittelt daraus deinen Gewinn oder Verlust.
3Art und Haltedauer wählen
Wähle die Art deiner Krypto-Einkünfte (Kauf/Verkauf, Staking, Lending oder Yield Farming) und die Haltedauer. Bei Veräußerungen über ein Jahr Haltedauer entfällt die Steuerpflicht.
4Steuersatz anpassen
Stelle deinen persönlichen Einkommensteuersatz ein (0–45 %). Der Rechner berechnet automatisch den effektiven Satz inklusive 5,5 % Solidaritätszuschlag.
5Ergebnis ablesen
Sofort siehst du, ob dein Gewinn steuerfrei oder steuerpflichtig ist, wie hoch die geschätzte Steuerlast ausfällt und welcher effektive Steuersatz gilt.
🎯 Tipp
Krypto Steuern in Deutschland 2026: Die Regeln
Kryptowährungen werden in Deutschland steuerlich als „andere Wirtschaftsgüter" behandelt. Das bedeutet: Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ethereum und Co. fallen unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Anders als bei Aktien greift hier keine pauschale Abgeltungsteuer von 25 %, sondern dein persönlicher Einkommensteuersatz — der deutlich höher liegen kann.
Für Krypto-Anleger in Deutschland gelten im Steuerjahr 2026 folgende Kernregeln, die du kennen musst, bevor du deine Krypto-Steuererklärung abgibst:
1-Jahres-Haltefrist für Kauf und Verkauf
Die wichtigste Regel für Krypto-Trader: Hältst du eine Kryptowährung länger als ein Jahr, ist der Veräußerungsgewinn komplett steuerfrei — unabhängig von der Höhe. Diese Haltefrist beginnt mit dem Anschaffungsdatum und endet exakt 365 Tage später. Dokumentiere das Kaufdatum sorgfältig, denn bei einer Prüfung durch das Finanzamt musst du die Haltedauer nachweisen können.
Bei Verkäufen innerhalb der Jahresfrist greift hingegen dein persönlicher Einkommensteuersatz. Ob du Bitcoin innerhalb von 3 Tagen oder 11 Monaten verkaufst, macht steuerlich keinen Unterschied — der Gewinn wird in beiden Fällen voll versteuert. Die FiFo-Methode (First-In-First-Out) wird standardmäßig zur Bestimmung der Haltedauer herangezogen: Die zuerst gekauften Coins werden als zuerst verkauft angesehen.
Staking = Einkünfte aus sonstigen Leistungen
Staking-Rewards werden steuerlich völlig anders behandelt als Kauf/Verkauf-Gewinne. Sie gelten als „Einkünfte aus sonstigen Leistungen" nach § 22 Nr. 3 EStG und sind im Zeitpunkt des Zuflusses mit dem Marktwert zu versteuern. Das BMF-Schreiben vom Mai 2022 hat dies endgültig klargestellt. Die 1-Jahres-Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte greift bei Staking-Rewards nicht. Wenn du deine gestakten ETH nach zwei Jahren verkaufst, ist der ursprüngliche Staking-Ertrag trotzdem steuerpflichtig — allerdings nur der spätere Kursgewinn kann nach der Haltefrist steuerfrei sein.
Freigrenze von 1.000 € seit 2024
Seit dem Steuerjahr 2024 gilt eine einheitliche Freigrenze von 1.000 € pro Person und Jahr für private Veräußerungsgeschäfte (zuvor 600 €). Das bedeutet: Bleiben deine gesamten Gewinne aus Krypto-Verkäufen und anderen privaten Veräußerungsgeschäften unter 1.000 €, sind sie steuerfrei. Achtung: Es handelt sich um eine Freigrenze — nicht um einen Freibetrag. Überschreitest du auch nur um einen Euro, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Anteil über 1.000 €.
⚠️ Freigrenze vs. Freibetrag
Steuersätze & Berechnung
Anders als bei Kapitalerträgen aus Aktien oder ETFs, die der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 % unterliegen, werden Krypto-Gewinne mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Einkommensteuer. Der effektive Steuersatz ergibt sich also aus der Formel: Einkommensteuersatz × 1,055.
In Deutschland gilt ein progressives Steuersystem: Je höher dein zu versteuerndes Einkommen, desto höher der Grenzsteuersatz. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 66.761 € (2026). Ab etwa 277.826 € gilt der sogenannte „Reichensteuersatz" von 45 %. Hinzu kommt stets der Solidaritätszuschlag, sofern die Freigrenze überschritten wird.
Progressionstabelle 2026
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz | Effektiv inkl. Soli |
|---|---|---|
| Bis 11.784 € | 0 % | 0 % |
| 11.785 – 17.005 € | 14 – 24 % | 14,77 – 25,32 % |
| 17.006 – 66.760 € | 24 – 42 % | 25,32 – 44,31 % |
| 66.761 – 277.825 € | 42 % | 44,31 % |
| Ab 277.826 € | 45 % | 47,48 % |
Für die meisten Krypto-Anleger mit einem regulären Einkommen liegt der Grenzsteuersatz zwischen 24 % und 42 %. Bedenke: Krypto-Gewinne werden zu deinem sonstigen Einkommen addiert und können dich in eine höhere Steuerklasse schieben. Ein Gewinn von 20.000 € aus einem Bitcoin-Trade kann effektiv mit über 44 % besteuert werden, wenn du bereits den Spitzensteuersatz erreichst. Nutze unseren Renditerechner, um deine Nettorendite nach Steuern zu kalkulieren.
💡 Kirchensteuer nicht vergessen
Staking & Lending: Besondere Steuerregeln
Wer in der DeFi-Welt passives Einkommen generiert, steht vor einer anderen steuerlichen Situation als klassische Krypto-Trader. Staking-Rewards, Lending-Zinsen und Yield-Farming-Erträge werden nicht als private Veräußerungsgeschäfte, sondern als Einkünfte aus sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG behandelt. Das hat weitreichende Konsequenzen.
Kein Haltefrist-Vorteil bei Staking-Rewards
Der entscheidende Nachteil: Für Staking-Einkünfte gibt es keine steuerfreie Haltefrist. Während du bei einem regulären Kauf/Verkauf nach einem Jahr Haltedauer keine Steuern zahlst, ist ein Staking-Reward im Moment des Zuflusses steuerpflichtig — und zwar zum Marktwert dieses Zeitpunkts. Das BMF-Schreiben zu virtuellen Währungen hat 2022 endgültig geklärt, dass die verlängerte Haltefrist von 10 Jahren für Staking NICHT gilt. Das war eine große Erleichterung für Staker, die zuvor befürchteten, 10 Jahre warten zu müssen.
Lending-Zinsen: Ähnliche Behandlung
Krypto-Lending — also das Verleihen von Kryptowährungen gegen Zinsen — wird steuerlich ähnlich behandelt wie Staking. Die erhaltenen Zinsen gelten als Einkünfte aus sonstigen Leistungen und sind bei Zufluss steuerpflichtig. Plattformen wie Aave oder Compound zahlen Zinsen in Krypto aus, und der Euro-Gegenwert zum Zeitpunkt des Zuflusses bildet die Bemessungsgrundlage. Steuerlich macht es keinen Unterschied, ob du über eine zentrale Plattform oder ein DeFi-Protokoll Zinsen erhältst — die Steuerpflicht besteht in beiden Fällen.
Yield Farming und Liquidity Mining
Beim Yield Farming stellst du Liquidität in dezentralen Pools bereit und erhältst dafür Belohnungen — oft in Form von Governance-Tokens oder Trading-Fees. Auch diese Erträge sind als sonstige Einkünfte steuerpflichtig. Die steuerliche Dokumentation ist hier besonders komplex, da häufig mehrere Token gleichzeitig empfangen werden und die Zufluss-Zeitpunkte exakt festgehalten werden müssen. Spezialisierte Steuer-Tools helfen bei der automatisierten Erfassung.
⚠️ Doppelte Besteuerung bei Staking möglich
Steuer-Tools im Vergleich
Unser Krypto-Steuer-Rechner gibt dir eine schnelle Einschätzung — für die vollständige Steuererklärung mit allen Transaktionen brauchst du jedoch ein spezialisiertes Steuer-Tool. Diese importieren automatisch deine Trades von Börsen und Wallets, berechnen Gewinne nach FiFo oder anderen Methoden und erstellen steueroptimierte Reports für das Finanzamt.
| Tool | Stärken | Preis ab |
|---|---|---|
| CoinTracking | Marktführer in Deutschland, 100+ Börsen-Imports, detaillierte Steuerberichte, Finanzamt-konforme Dokumentation | Kostenlos (200 Trades) |
| Blockpit | Österreichische Lösung, optimiert für DACH-Steuerrecht, einfache Oberfläche, guter DeFi-Support | 49 €/Jahr |
| Accointing | Teil von Glassnode, übersichtliches Dashboard, Portfolio-Tracking inklusive, Steueroptimierung | 49 €/Jahr |
Alle drei Tools unterstützen die wichtigsten deutschen Steuerregeln: FiFo-Methode, 1-Jahres-Haltefrist, Freigrenze und die korrekte Behandlung von Staking-Rewards. Für einen detaillierten Vergleich mit Vor- und Nachteilen lies unseren Steuer-Tools Vergleich. Wer nur wenige Trades pro Jahr hat, kommt mit der kostenlosen Version von CoinTracking aus. Bei aktiven DeFi-Nutzern mit hunderten Transaktionen lohnt sich ein kostenpflichtiges Abo, um Fehler zu vermeiden und die Steuerlast legal zu optimieren.
🎯 Tipp für DeFi-Nutzer
Häufige Fehler bei der Krypto-Steuererklärung
Die Krypto-Besteuerung ist komplex, und selbst erfahrene Anleger machen Fehler. Hier sind die häufigsten Fallstricke, die du vermeiden solltest, wenn du deine Krypto-Steuern korrekt abgeben willst:
- Freigrenze mit Freibetrag verwechseln: Die 1.000 € sind eine Freigrenze. Bei 1.001 € Gewinn versteuerst du alles, nicht nur 1 €. Dieser Unterschied kann hunderte Euro kosten.
- Staking-Rewards nicht als Einkommen deklarieren: Viele Anleger glauben, Staking sei wie Zinsen auf dem Sparbuch und falle unter die Abgeltungsteuer. Tatsächlich gelten sie als sonstige Einkünfte mit dem persönlichen Steuersatz.
- Krypto-zu-Krypto-Tausch ignorieren: Auch der Tausch von Bitcoin in Ethereum ist ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft. Viele Anleger denken, nur der Umtausch in Euro löse eine Steuerpflicht aus — das stimmt nicht.
- Fehlende Dokumentation der Haltedauer: Ohne Nachweis der Anschaffungszeitpunkte kann das Finanzamt die Steuerfreiheit nach einem Jahr ablehnen. Führe ein lückenloses Transaktions-Log.
- Airdrops und Forks vergessen: Auch kostenlos erhaltene Token (Airdrops, Hard Forks) können steuerpflichtig sein. Der Marktwert bei Zufluss bildet die Bemessungsgrundlage.
- Verluste nicht geltend machen: Krypto-Verluste aus Verkäufen innerhalb der Jahresfrist können mit Gewinnen verrechnet werden. Wer Verluste verschweigt, zahlt unnötig hohe Steuern.
💡 Gut zu wissen
Häufig gestellte Fragen zum Krypto-Steuer-Rechner
Wann muss ich Krypto-Gewinne versteuern?
Private Veräußerungsgeschäfte (Kauf/Verkauf) sind steuerpflichtig, wenn die Haltedauer unter einem Jahr liegt und der Gewinn die Freigrenze von 1.000 € überschreitet. Staking-, Lending- und Yield-Farming-Einkünfte sind immer steuerpflichtig.
Wie hoch ist die Freigrenze für Krypto-Gewinne 2026?
Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte beträgt seit 2024 einheitlich 1.000 € pro Jahr. Achtung: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag — wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Sind Staking-Rewards steuerfrei nach einem Jahr Haltedauer?
Nein. Staking-Rewards gelten als Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§ 22 EStG) und sind im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtig — unabhängig davon, wie lange du sie hältst.
Wie berechne ich meinen effektiven Steuersatz inkl. Soli?
Der effektive Steuersatz ergibt sich aus deinem persönlichen Einkommensteuersatz multipliziert mit 1,055 (5,5 % Solidaritätszuschlag). Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % ergibt sich ein effektiver Satz von 44,31 %.
Muss ich Verluste aus Krypto-Trades in der Steuererklärung angeben?
Ja, Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste können in Folgejahre vorgetragen werden.
Welche Steuer-Tools eignen sich für Krypto?
Beliebte Steuer-Tools für Krypto in Deutschland sind CoinTracking, Blockpit und Accointing. Sie importieren Transaktionen automatisch von Börsen und Wallets und erstellen steueroptimierte Reports.
Gilt die 1-Jahres-Haltefrist auch für Lending-Zinsen?
Nein. Lending-Zinsen werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder sonstigen Leistungen behandelt und sind im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtig. Die 1-Jahres-Haltefrist gilt nur für private Veräußerungsgeschäfte (Kauf/Verkauf).
Was passiert, wenn ich Krypto-Gewinne nicht angebe?
Nicht deklarierte Krypto-Einkünfte gelten als Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Die Verjährungsfrist beträgt bei Steuerhinterziehung 10 Jahre. Finanzämter gleichen zunehmend Daten mit Krypto-Börsen ab.
Wie werden DeFi-Erträge aus Yield Farming besteuert?
Yield-Farming-Erträge (z.B. Liquidity-Mining-Rewards) gelten als Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§ 22 EStG) und sind bei Zufluss mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Die 1-Jahres-Haltefrist greift nicht.
Ist der Krypto-Steuer-Rechner kostenlos?
Ja, unser Krypto-Steuer-Rechner ist zu 100 % kostenlos und ohne Registrierung nutzbar. Er ersetzt jedoch keine individuelle Steuerberatung.
Krypto-Steueroptimierung: Legale Strategien für 2026
Steuern auf Krypto-Gewinne lassen sich durch kluge Planung legal minimieren. Die wichtigste Strategie ist das sogenannte Tax-Loss-Harvesting: Du verkaufst Coins mit Verlust, um diese Verluste mit Gewinnen zu verrechnen. Innerhalb der privaten Veräußerungsgeschäfte dürfen Verluste mit Gewinnen des gleichen Jahres verrechnet werden. Nicht genutzte Verluste können zeitlich unbegrenzt vorgetragen und in Folgejahren verrechnet werden.
Eine weitere Strategie betrifft das Timing deiner Verkäufe. Wenn ein Coin kurz vor der 1-Jahres-Haltefrist steht, kann es sich lohnen, wenige Wochen zu warten. Der Unterschied zwischen einem Verkauf am Tag 364 und Tag 366 beträgt bei einem Gewinn von 10.000 € und einem Steuersatz von 42 % mehr als 4.400 € Steuerlast. Unser Krypto-Steuer-Rechner oben hilft dir, genau diese Szenarien durchzuspielen.
Für Staking-Einkünfte gibt es weniger Optimierungsspielraum, da sie immer steuerpflichtig sind. Dennoch: Wenn du die Wahl hast, Staking-Rewards am Ende oder am Anfang eines Steuerjahres zu realisieren, kann die Zuordnung zum richtigen Kalenderjahr die Steuerlast beeinflussen — besonders wenn dein Einkommen zwischen den Jahren schwankt. Eine DCA-Strategie hilft zudem, Kaufzeitpunkte sauber zu dokumentieren und die FiFo-Methode optimal zu nutzen.
Verheiratete Paare können ihre Freigrenze verdoppeln: Jeder Partner hat eine eigene Freigrenze von 1.000 €, sodass ein Ehepaar bis zu 2.000 € Krypto-Gewinne steuerfrei realisieren kann. Verteile deine Krypto-Bestände gegebenenfalls auf beide Partner, um diesen Vorteil voll auszuschöpfen. Für komplexere Krypto-Strategien mit Steueroptimierung empfehlen wir eine individuelle Beratung durch einen auf Kryptowährungen spezialisierten Steuerberater.
🎯 Steuer-Tipp für Hodler
Fazit: Krypto-Steuern planen statt reagieren
Krypto-Steuern in Deutschland sind komplex, aber beherrschbar. Mit unserem kostenlosen Krypto-Steuer-Rechner bekommst du eine schnelle Einschätzung deiner Steuerlast — ob für einen einzelnen Trade, Staking-Rewards oder Lending-Zinsen. Die wichtigsten Erkenntnisse: Die 1-Jahres-Haltefrist macht Kauf/Verkauf-Gewinne steuerfrei, passive Einkünfte aus Staking und Lending sind dagegen immer steuerpflichtig, und die Freigrenze von 1.000 € will richtig verstanden werden.
Für eine vollständige Steuererklärung empfehlen wir zusätzlich ein spezialisiertes Steuer-Tool, das all deine Transaktionen automatisch erfasst und steueroptimierte Reports erstellt. Plane deine Verkäufe strategisch: Manchmal lohnt es sich, wenige Wochen zu warten, um die Haltefrist zu erreichen und tausende Euro Steuern zu sparen.
Nutze unsere weiteren Tools und Guides, um das Beste aus deinen Krypto-Investments zu machen — nach Steuern:
Stand: Februar 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr · Dies ist keine Steuerberatung