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Krypto Staking Steuern Deutschland 2026

Der komplette Guide: 13 Sektionen zu Staking, Lending, Liquid Staking, Airdrops und mehr.

📅 Stand: Februar 2026

Krypto Staking Steuern Deutschland 2026 — Der komplette Guide

⚠️ WICHTIGER DISCLAIMER: Dieser Guide dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Steuerrecht ist individuell, komplex und unterliegt laufenden Änderungen. Die Ausführungen basieren auf der Rechtslage Stand Februar 2026, insbesondere dem BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 sowie nachfolgenden Ergänzungen. Für deine persönliche steuerliche Situation konsultiere bitte immer einen auf Kryptowährungen spezialisierten Steuerberater. Wir übernehmen keine Haftung für steuerliche Entscheidungen auf Basis dieses Artikels.


Die Besteuerung von Krypto-Staking in Deutschland ist ein komplexes Thema mit vielen Sonderfällen. Dieser Guide deckt alle relevanten Szenarien ab — von einfachem CeFi-Staking bis zu DeFi Yield Farming. Wir erklären die Rechtslage, rechnen mit konkreten Beispielen und geben dir eine Checkliste für die Steuererklärung.

Inhalt:

  1. Grundlagen der Krypto-Besteuerung
  2. Staking Rewards
  3. Haltefrist
  4. Lending Zinsen
  5. Liquid Staking
  6. DeFi Yield Farming
  7. Airdrops durch Staking
  8. Kursgewinne auf gestakte Coins
  9. Verlustverrechnung
  10. Freigrenze 256€
  11. Steuer-Software
  12. Checkliste Steuererklärung
  13. FAQ

1. Grundlagen: Wie werden Kryptowährungen in Deutschland besteuert? {#1-grundlagen}

Kryptowährungen gelten in Deutschland steuerlich als "anderes Wirtschaftsgut" — nicht als Währung, nicht als Wertpapier. Das hat weitreichende Folgen für die Besteuerung.

Die drei steuerlichen Ebenen bei Krypto

Ebene 1: Private Veräußerungsgeschäfte (§23 EStG) Wenn du Kryptowährungen kaufst und verkaufst, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Kursgewinne sind steuerpflichtig, wenn der Verkauf innerhalb von 1 Jahr nach Kauf stattfindet. Nach 1 Jahr Haltefrist sind Kursgewinne steuerfrei. Es gilt eine Freigrenze von 1.000€ pro Jahr (seit 2024, vorher 600€).

Ebene 2: Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§22 Nr. 3 EStG) Staking Rewards, Lending-Zinsen und bestimmte Airdrops werden als sonstige Einkünfte besteuert. Der Euro-Wert wird zum Zeitpunkt des Zuflusses bestimmt. Es gilt eine Freigrenze von 256€ pro Jahr für alle sonstigen Einkünfte zusammen. Die Besteuerung erfolgt mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (14-45% plus Soli).

Ebene 3: Gewerbliche Einkünfte (§15 EStG) Bei professionellem Mining, Betrieb mehrerer Validatoren oder systematischem Trading kann das Finanzamt gewerbliche Einkünfte annehmen. Dies führt zu Gewerbesteuerpflicht und verändert die gesamte steuerliche Behandlung.

Persönlicher Einkommensteuersatz — Was du wirklich zahlst

Krypto-Einkünfte werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert — nicht mit der Abgeltungssteuer (25%) wie bei Aktiengewinnen. Der persönliche Steuersatz richtet sich nach deinem Gesamteinkommen:

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz
Bis 11.784€0% (Grundfreibetrag)
11.785€ – 17.005€14-24%
17.006€ – 66.760€24-42%
66.761€ – 277.825€42%
Ab 277.826€45% (Reichensteuer)

Dazu kommt der Solidaritätszuschlag (5,5% der Einkommensteuer) und ggf. Kirchensteuer (8-9%).

Praxis-Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 50.000€ (inkl. Gehalt + Krypto) liegt dein Grenzsteuersatz bei ca. 38%. Jeder zusätzliche Euro an Staking-Einkünften wird also mit 38% + 2,1% Soli = ~40% besteuert.

Das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit diesem Schreiben erstmals eine umfassende Verwaltungsanweisung zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen veröffentlicht. Es ist die zentrale Rechtsgrundlage und bindet die Finanzämter. Die wichtigsten Punkte:

  • Kryptowährungen sind "anderes Wirtschaftsgut" im Sinne des §23 EStG
  • Die 1-Jahres-Haltefrist gilt, Staking verlängert diese nicht auf 10 Jahre
  • Staking Rewards sind Einkünfte nach §22 Nr. 3 EStG
  • Bewertung zum Zeitpunkt des Zuflusses
  • FIFO-Methode für die Bestimmung der Haltefrist

2. Staking Rewards — Einkünfte aus sonstigen Leistungen {#2-staking-rewards}

Die Grundregel

Staking Rewards werden als Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß §22 Nr. 3 EStG behandelt. Die "Leistung" besteht darin, dass du dem Netzwerk deine Coins zur Verfügung stellst.

Zeitpunkt der Besteuerung

Steuerpflichtig ist der Zufluss — also der Moment, in dem die Rewards in deinem Wallet oder auf deinem Börsenkonto erscheinen. Bei CeFi-Plattformen ist das der Zeitpunkt der Gutschrift. Bei DeFi ist es der Moment, in dem die Token in deiner Wallet auftauchen.

Bewertung

Der steuerpflichtige Betrag ist der Marktwert in Euro zum Zeitpunkt des Zuflusses. Bei täglichen Rewards musst du idealerweise den Tageskurs verwenden.

Beispielrechnung

Anna stakt 5 ETH über Kraken. Im Jahr 2026 erhält sie folgende Rewards:

QuartalRewards (ETH)Ø ETH-Kurs (€)Wert (€)
Q1 20260,0383.000114
Q2 20260,0363.200115
Q3 20260,0353.500123
Q4 20260,0373.300122
Gesamt0,146 ETH474€

Anna hat 474€ an sonstigen Einkünften aus Staking. Da sie die Freigrenze von 256€ überschreitet, muss sie den gesamten Betrag versteuern.

Bei Steuersatz 35% + Soli:

  • 474€ × 35% = 165,90€ Einkommensteuer
  • 165,90€ × 5,5% = 9,12€ Solidaritätszuschlag
  • Gesamte Steuerlast: ~175€

Werbungskosten abziehbar?

Ja, du kannst Werbungskosten von den Staking-Einkünften abziehen. Dazu zählen:

  • Anteilige Kosten für Steuer-Software
  • Gas Fees für Staking-Transaktionen
  • Anteilige Stromkosten bei eigenem Validator
  • Beratungskosten eines Steuerberaters

3. Haltefrist — 1 Jahr für steuerfreie Kursgewinne {#3-haltefrist}

Die aktuelle Rechtslage

Das BMF-Schreiben 2022 hat eine der wichtigsten Fragen im Krypto-Steuerrecht geklärt: Staking verlängert die Haltefrist nicht von 1 auf 10 Jahre.

Vorher war umstritten, ob §23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG greift — dort heißt es, dass die Haltefrist auf 10 Jahre verlängert wird, wenn das Wirtschaftsgut "als Einkunftsquelle genutzt" wird. Das BMF hat entschieden, dass Staking diese Verlängerung nicht auslöst. Das ist eine enorm positive Nachricht für alle Staker.

Was bedeutet das konkret?

  • Du kaufst ETH am 1. Januar 2025
  • Du stakst die ETH sofort
  • Ab dem 2. Januar 2026 kannst du die ETH steuerfrei verkaufen (Haltefrist > 1 Jahr)
  • Die Staking Rewards sind trotzdem als Einkommen steuerpflichtig (§22 Nr. 3)

Haltefrist für Staking Rewards selbst

Die Reward-Coins haben eine eigene, neue Haltefrist ab dem Zeitpunkt des Zuflusses:

  • Verkauf der Reward-Coins innerhalb 1 Jahr nach Zufluss: Kursgewinn steuerpflichtig
  • Verkauf nach 1 Jahr: Kursgewinn steuerfrei
  • Achtung Doppelbesteuerung: Die Rewards werden beim Zufluss als Einkommen besteuert. Wenn du sie dann innerhalb eines Jahres verkaufst und der Kurs gestiegen ist, zahlst du auf den Kursgewinn nochmal Steuern. Die Anschaffungskosten der Rewards entsprechen dem Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses.

FIFO-Methode

Für die Bestimmung der Haltefrist bei Verkäufen gilt die FIFO-Methode (First In, First Out): Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft.

Beispiel: Du kaufst am 1. März 2025 2 ETH und am 1. August 2025 nochmal 1 ETH. Wenn du am 1. April 2026 1 ETH verkaufst, gelten die ETH vom März 2025 als verkauft (Haltefrist > 1 Jahr → steuerfrei).


4. Lending Zinsen — Unterschied zu Staking {#4-lending-zinsen}

Steuerliche Einordnung

Lending-Zinsen werden nach aktuellem BMF-Schreiben ebenfalls als Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§22 Nr. 3 EStG) behandelt. Die gleichen Regeln wie bei Staking Rewards gelten: Besteuerung zum Zuflusszeitpunkt, Freigrenze 256€, persönlicher Steuersatz.

Alternative Einordnung: Einkünfte aus Kapitalvermögen?

Es gibt eine juristische Debatte, ob Lending-Zinsen nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§20 EStG) qualifiziert werden sollten. Das Argument: Lending ähnelt einer Darlehensgewährung, deren Zinsen unter §20 fallen. Dies hätte Vorteile:

  • Abgeltungssteuer (25% + Soli) statt persönlicher Steuersatz (bis 45%)
  • Sparerpauschbetrag (1.000€) statt Freigrenze (256€)

Das BMF hat sich gegen diese Einordnung entschieden, aber es gibt Stimmen in der Steuerliteratur, die anders argumentieren. Eine höchstrichterliche Klärung steht aus. Im Zweifel: Folge der BMF-Auffassung (§22 Nr. 3) und lass deinen Steuerberater prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

Beispiel: 10.000 USDC bei Aave für 12 Monate

PostenWert
Eingezahlt10.000 USDC (~9.260€)
APY5%
Brutto-Ertrag500 USDC (~463€)
Freigrenze überschrittenJa (463€ > 256€)
Steuerpflichtiger Betrag463€
Steuer (35% + Soli)~171€
Netto-Ertrag nach Steuern~292€

5. Liquid Staking — Der steuerliche Sonderfall {#5-liquid-staking}

Liquid Staking wirft mehrere steuerlich ungeklärte Fragen auf.

Frage 1: Ist der Tausch ETH → stETH ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft?

Wenn du ETH gegen stETH tauschst, könnte das als Veräußerung der ETH und Anschaffung von stETH gewertet werden. Das würde bedeuten:

  • Die Haltefrist der ETH endet → Kursgewinne könnten steuerpflichtig sein (wenn < 1 Jahr gehalten)
  • Eine neue Haltefrist für stETH beginnt

Gegenargument: Man könnte argumentieren, dass der Tausch kein echtes Veräußerungsgeschäft ist, sondern lediglich eine Umwandlung des gleichen wirtschaftlichen Guts. stETH repräsentiert nach wie vor die gleichen ETH, nur in einer anderen Form.

Status: Nicht abschließend geklärt. Die Mehrheit der Steuerberater empfiehlt, den Tausch konservativ als Veräußerung zu behandeln.

Frage 2: Rebasing-Tokens (stETH) — laufender Zufluss?

Bei Lido wächst dein stETH-Bestand täglich durch den Rebase-Mechanismus. Jeder Rebase könnte als steuerpflichtiger Zufluss gewertet werden:

  • Täglicher Zufluss: ~0,0000096 stETH pro stETH pro Tag (bei 3,5% APY)
  • Dokumentation: Du müsstest theoretisch jeden Tag den Euro-Wert des Zuwachses erfassen
  • Praktisch: Ohne Steuer-Software nicht handhabbar

Frage 3: Value-Accruing Tokens (rETH) — bessere Alternative?

Bei Rocket Pool erhältst du rETH, das nicht im Bestand wächst, sondern im Wert steigt. Es gibt keinen laufenden Zufluss — die Staking-Rendite wird im Token-Wert akkumuliert.

Potenzielle steuerliche Vorteile:

  • Kein laufender steuerpflichtiger Zufluss während des Haltens
  • Beim Verkauf nach > 1 Jahr: Kursgewinn (inklusive akkumulierter Staking-Rendite) möglicherweise steuerfrei

Achtung: Diese Interpretation ist nicht durch BMF-Schreiben oder Gerichtsurteile bestätigt. Sie basiert auf einer logischen Ableitung des bestehenden Steuerrechts. Ein Steuerberater sollte den konkreten Fall prüfen.

Empfehlung für Liquid Staking

  1. Dokumentiere alles konservativ (jeden Zufluss erfassen)
  2. Nutze Steuer-Software, die Liquid Staking unterstützt
  3. Konsultiere einen Steuerberater vor größeren Investments
  4. Prüfe, ob rETH steuerlich vorteilhafter ist als stETH

6. DeFi Yield Farming — Steuerliche Komplexität {#6-defi-yield-farming}

Liquidity Providing

Wenn du Token in einen Liquidity Pool einzahlst (z.B. ETH + USDC bei Uniswap), erhältst du LP-Token. Steuerliche Fragen:

Einzahlung in den Pool:

  • Der Tausch deiner Token gegen LP-Token könnte als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft gewertet werden
  • Konservative Behandlung: Haltefrist der ursprünglichen Token endet, neue Haltefrist für LP-Token beginnt

Handelsgebühren-Einnahmen:

  • Dein Anteil an den Handelsgebühren wächst kontinuierlich im Pool
  • Steuerlicher Zufluss: Entweder laufend (wie Staking Rewards) oder erst bei Auszahlung
  • Die Mehrheit der Steuerberater geht von einem Zufluss bei Auszahlung aus

Impermanent Loss steuerlich:

  • Impermanent Loss ist kein steuerlicher Verlust per se
  • Er wird erst bei Auszahlung aus dem Pool realisiert
  • Er reduziert den Veräußerungsgewinn bzw. erhöht den Verlust

Farming Rewards (Token-Belohnungen)

Wenn du zusätzlich zu den Handelsgebühren Token-Belohnungen vom Protokoll erhältst (z.B. durch Staking von LP-Token in einem Farming-Programm):

  • Diese Rewards sind als sonstige Einkünfte (§22 Nr. 3 EStG) zu versteuern
  • Bewertung zum Zeitpunkt des Zuflusses (Claiming oder automatische Gutschrift)
  • Freigrenze 256€ gilt (zusammen mit allen anderen sonstigen Einkünften)

Beispiel: ETH/USDC Pool bei Uniswap

Max legt am 1. Januar 1 ETH (3.000€) und 3.000 USDC in den Uniswap V3 Pool. Nach 6 Monaten zieht er alles ab und erhält 0,92 ETH + 3.300 USDC (durch Handelsgebühren und Impermanent Loss).

PostenEinzahlungAuszahlung
ETH1 ETH (3.000€)0,92 ETH (3.220€ bei 3.500€/ETH)
USDC3.000 USDC (2.778€)3.300 USDC (3.056€)
Gesamt5.778€6.276€
Gewinn498€

Davon ist steuerlich zu beachten:

  • Kursgewinn auf ETH (wenn < 1 Jahr gehalten): steuerpflichtig
  • Handelsgebühren-Anteil: sonstige Einkünfte (§22 Nr. 3)
  • Die genaue Aufteilung erfordert Steuer-Software

7. Airdrops durch Staking — Wie versteuern? {#7-airdrops}

Airdrops als Gegenleistung für Staking

Wenn du Airdrops erhältst, weil du ein Protokoll genutzt oder gestakt hast, handelt es sich um Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§22 Nr. 3 EStG). Der Airdrop ist die Gegenleistung für deine Nutzung/dein Staking.

  • Steuerpflichtiger Betrag: Marktwert in Euro zum Zeitpunkt des Zuflusses
  • Fließt in die 256€-Freigrenze ein (zusammen mit Staking Rewards, etc.)
  • Für die erhaltenen Token beginnt eine neue Haltefrist von 1 Jahr

Unaufgeforderte Airdrops ohne Gegenleistung

Wenn du Token ohne erkennbare Gegenleistung erhältst (z.B. Spam-Airdrops), ist die steuerliche Behandlung umstritten. Das BMF-Schreiben behandelt primär Airdrops mit Gegenleistung. Im Zweifel: Dokumentieren und beim Steuerberater klären.

Beispiel: Staking-Airdrop

Lisa stakt SOL über Jito und erhält im Dezember 2026 einen Airdrop von 500 JTO-Token. Zum Zeitpunkt des Airdrops steht JTO bei 3,50€.

  • Steuerpflichtiger Zufluss: 500 × 3,50€ = 1.750€
  • Steuerlast (bei 35% + Soli): ~647€
  • Haltefrist für JTO: beginnt am Tag des Airdrops

8. Kursgewinne auf gestakte Coins — Haltefrist-Verlängerung ja/nein? {#8-kursgewinne}

Die klare Antwort: Keine Verlängerung

Das BMF-Schreiben 2022 stellt unmissverständlich klar: Staking verlängert die Haltefrist nicht von 1 auf 10 Jahre. Die reguläre 1-Jahres-Haltefrist gemäß §23 Abs. 1 Nr. 2 EStG bleibt bestehen.

Die historische Debatte

Vor dem BMF-Schreiben argumentierten einige Steuerexperten, dass §23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG greifen könnte: "Bei Wirtschaftsgütern (...), aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre." Da Staking Einkünfte generiert, könnte die Haltefrist auf 10 Jahre steigen. Das BMF hat diese Auslegung abgelehnt — eine für Staker sehr positive Entscheidung.

Wichtig: Haltefrist und Staking Rewards getrennt betrachten

Coin-TypSteuerliche BehandlungHaltefrist
Originale Coins (gestakt)Kursgewinn beim Verkauf (§23 EStG)1 Jahr → steuerfrei
Staking RewardsEinkommen bei Zufluss (§22 Nr. 3 EStG)1 Jahr (neue Haltefrist ab Zufluss)
Kursgewinne auf RewardsKursgewinn beim Verkauf (§23 EStG)1 Jahr ab Zufluss

9. Verlustverrechnung — Verluste strategisch nutzen {#9-verlustverrechnung}

Grundprinzip

Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen (§23 EStG) können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im gleichen Jahr verrechnet werden. Alternativ können Verluste ins Vorjahr zurückgetragen oder ins nächste Jahr vorgetragen werden.

Was kann womit verrechnet werden?

Verlust ausVerrechenbar mitNicht verrechenbar mit
Krypto-Verkauf (§23)Krypto-Gewinne, andere private VeräußerungsgeschäfteStaking Rewards (§22 Nr. 3), Gehalt
Staking (§22 Nr. 3)Andere Einkünfte aus §22 Nr. 3Krypto-Kursgewinne (§23), Gehalt

Achtung: Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (§23) können nicht mit Staking-Einkünften (§22 Nr. 3) verrechnet werden — und umgekehrt. Es handelt sich um verschiedene Einkunftsarten.

Verluste innerhalb §22 Nr. 3 EStG

Werbungskosten (Gas Fees, Software, Beratung) können von den Staking-Einkünften abgezogen werden. Wenn die Werbungskosten die Einnahmen übersteigen, entsteht ein Verlust innerhalb der sonstigen Einkünfte.

Tax-Loss Harvesting

Am Jahresende kann es sinnvoll sein, Coins mit Buchverlusten zu verkaufen und direkt zurückzukaufen:

  1. Du hältst 10 SOL (gekauft für 100€/SOL, aktueller Kurs 60€/SOL)
  2. Verkauf: 10 × 60€ = 600€, Verlust: 400€
  3. Sofortiger Rückkauf: 10 SOL für 600€
  4. Die 400€ Verlust kannst du mit Krypto-Gewinnen verrechnen

Hinweis: In Deutschland gibt es (anders als in den USA) keine explizite "Wash-Sale"-Regel für Krypto. Dennoch sollte die wirtschaftliche Substanz der Transaktion gewährleistet sein. Ein gewisser zeitlicher Abstand und eine Dokumentation des wirtschaftlichen Zwecks sind empfehlenswert.


10. Freigrenze 256€ — Wann greift sie bei Staking? {#10-freigrenze}

Die Basics

Die 256€-Freigrenze gilt für die Summe aller Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§22 Nr. 3 EStG) in einem Kalenderjahr. Dazu gehören:

  • Staking Rewards
  • Lending-Zinsen
  • Airdrops (mit Gegenleistung)
  • Yield Farming Rewards
  • Andere sonstige Einkünfte (z.B. gelegentliche Vermittlungsprovisionen)

Freigrenze vs. Freibetrag — noch einmal zum Verständnis

Unter 256€Bei 256€Bei 300€
Freigrenze (so ist es!)0€ Steuern0€ Steuern300€ voll steuerpflichtig
Freibetrag (wäre es so)0€ Steuern0€ Steuern44€ steuerpflichtig

Der Sprung über die 256€-Grenze ist teuer: Bei 255€ zahlst du 0€ Steuern, bei 257€ zahlst du ~90€ Steuern (bei 35% Steuersatz). Ein Euro mehr an Einkünften kostet dich 90€.

Strategische Nutzung

Unter der Grenze bleiben: Berechne vorab, wie viel du maximal staken kannst. Bei 3,5% APY und ETH-Kurs 3.000€:

  • 256€ ÷ 3,5% = ~7.314€ maximal staken
  • Das entspricht ~2,44 ETH

Bewusst drüber gehen: Wenn du ohnehin mehr als 256€ einnimmst (z.B. durch Kombination aus Staking und Lending), ist die Freigrenze irrelevant. Dann lohnt sich maximales Staking.

Zusammenrechnung beachten

Die 256€ gelten für ALLE sonstigen Einkünfte zusammen:

  • 100€ Staking Rewards + 100€ Lending-Zinsen + 80€ Airdrop = 280€ → voll steuerpflichtig
  • 200€ Staking Rewards + 50€ Lending-Zinsen = 250€ → steuerfrei

11. Steuer-Software — Der große Vergleich {#11-steuer-software}

Ohne spezialisierte Software ist die Krypto-Steuerdokumentation ab mehr als einer Handvoll Transaktionen praktisch nicht zu bewältigen. Hier der Vergleich der vier wichtigsten Tools für Deutschland:

CoinTracking

EigenschaftDetails
PreisFree (200 Tx), Pro 99€/Jahr (3.500 Tx), Expert 199€/Jahr (unbegrenzt)
StakingHervorragend — automatische Erkennung, APY-Tracking
DeFiGut — Wallet-Import, manche Protokolle manuell
Börsen100+ Integrationen (API + CSV)
ELSTERJa — fertiger Steuerreport für Anlage SO
BesonderheitMarktführer in DACH, wird von den meisten Krypto-Steuerberatern unterstützt
Ideal fürFortgeschrittene Nutzer mit CeFi + DeFi Mix

Blockpit

EigenschaftDetails
PreisStarter 49€/Jahr, Pro 99€/Jahr, Expert 199€/Jahr
StakingSehr gut — inkl. Liquid Staking
DeFiGut — wachsende Protokoll-Unterstützung
Börsen50+ Integrationen
ELSTERJa — optimiert für DACH
BesonderheitÖsterreichischer Anbieter, DACH-fokussiert, guter deutschsprachiger Support
Ideal fürEinsteiger und mittlere Komplexität

Accointing (by Glassnode)

EigenschaftDetails
Preis79-299€/Jahr (nach Portfolio-Größe)
StakingGut
DeFiMittel — Basis-Protokolle unterstützt
Börsen50+ Integrationen
ELSTERJa
BesonderheitÜbersichtliches Dashboard, gute Portfolio-Ansicht
Ideal fürEinsteiger mit überschaubarem Portfolio

Koinly

EigenschaftDetails
PreisFree (10.000 Tx), 49-179€/Jahr (Steuerreport)
StakingGut
DeFiSehr gut — bester DeFi-Support der vier
Börsen350+ Integrationen (breiteste Abdeckung)
ELSTERBegrenzt — internationaler Fokus
BesonderheitBester Multi-Chain-DeFi-Import, international orientiert
Ideal fürFortgeschrittene DeFi-Nutzer mit Multi-Chain-Aktivitäten

Meine Empfehlung nach Profil

ProfilEmpfehlung
Anfänger, nur CeFiBlockpit Starter (49€)
Fortgeschritten, CeFi + DeFiCoinTracking Pro (99€)
DeFi-Power-User, Multi-ChainKoinly (49-179€)
Arbeitet mit SteuerberaterCoinTracking (breiteste Berater-Akzeptanz)

12. Checkliste Steuererklärung — Anlage SO und mehr {#12-checkliste}

Vorbereitung (Januar-März)

  • Alle Börsen-Transaktionshistorien exportieren (CSV oder API)
  • DeFi-Wallets in Steuer-Software importieren
  • Alle Staking Rewards erfasst und mit Euro-Werten versehen
  • Lending-Erträge erfasst
  • Airdrops dokumentiert (Datum, Menge, Euro-Wert)
  • Steuer-Report generieren und auf Plausibilität prüfen

In der Steuererklärung

Anlage SO (Sonstige Einkünfte):

  • Zeile 8: Art der Einkünfte → "Einkünfte aus Kryptowährungs-Staking und -Lending"
  • Zeile 9: Name und Anschrift des Vertragspartners (z.B. Kraken, Lido Protocol)
  • Zeile 10: Einnahmen in Euro (Summe aller Staking Rewards + Lending + Airdrops)
  • Zeile 11: Werbungskosten (Gas Fees, Software, Beratung)

Anlage SO — Private Veräußerungsgeschäfte (Kursgewinne < 1 Jahr):

  • Zusatzblatt oder gesonderte Zeilen für Krypto-Veräußerungsgeschäfte
  • Anschaffungsdatum und -kosten
  • Veräußerungsdatum und -erlös
  • Gewinn oder Verlust

Belege (mindestens 10 Jahre aufbewahren)

  • Steuer-Report der Krypto-Software (PDF)
  • Transaktionshistorien aller Börsen (CSV)
  • Screenshots von DeFi-Transaktionen (auf Blockchain-Explorer)
  • Belege für Werbungskosten
  • Dokumentation der FIFO-Berechnung

FAQ — Die häufigsten Fragen zu Krypto-Steuern

1. Sind Staking Rewards in Deutschland steuerpflichtig?
Ja. Staking Rewards sind als Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§22 Nr. 3 EStG) steuerpflichtig. Sie werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Es gilt eine Freigrenze von 256€/Jahr für alle sonstigen Einkünfte zusammen.
2. Verlängert Staking die Haltefrist auf 10 Jahre?
Nein. Das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 stellt klar, dass Staking die Haltefrist nicht auf 10 Jahre verlängert. Die reguläre 1-Jahres-Haltefrist für steuerfreie Kursgewinne bleibt bestehen.
3. Was passiert, wenn ich die 256€-Freigrenze knapp überschreite?
Dann wird der gesamte Betrag besteuert — nicht nur der Teil über 256€. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Bei 260€ zahlst du Steuern auf 260€, nicht auf 4€.
4. Muss ich jeden einzelnen Staking Reward dokumentieren?
Ja, grundsätzlich musst du jeden Zufluss mit Datum und Euro-Wert dokumentieren. In der Praxis aggregieren Steuer-Software und Börsen-Exporte dies automatisch. Das Finanzamt erwartet eine nachvollziehbare Aufstellung.
5. Kann ich Verluste aus Krypto-Verkäufen mit Staking-Gewinnen verrechnen?
Nicht direkt. Krypto-Verkaufsgewinne/-verluste (§23 EStG) und Staking-Einkünfte (§22 Nr. 3 EStG) sind verschiedene Einkunftsarten, die grundsätzlich nicht miteinander verrechnet werden können.
6. Wie versteuere ich Liquid Staking (stETH, rETH)?
Die steuerliche Behandlung von Liquid Staking ist nicht abschließend geklärt. Bei stETH könnten tägliche Rebases als steuerpflichtige Zuflüsse gelten. Bei rETH entsteht möglicherweise erst beim Verkauf ein steuerpflichtiges Ereignis. Konsultiere einen Steuerberater.
7. Ab welchem Betrag lohnt sich ein Steuerberater?
Als Faustregel: Ab 10.000€ Krypto-Portfolio oder bei DeFi-Aktivitäten. Die Kosten von 200-500€ für eine Erstberatung können sich durch optimierte Steuergestaltung schnell amortisieren.
8. Was passiert, wenn ich meine Krypto-Steuern nicht erkläre?
Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Durch DAC8 und MiCA werden Krypto-Börsen ab 2026 schrittweise verpflichtet, Transaktionsdaten an Finanzbehörden zu melden. Die Wahrscheinlichkeit, dass undeklariete Krypto-Einkünfte entdeckt werden, steigt erheblich. Eine Selbstanzeige ist bei bisher nicht erklärten Einkünften möglich, muss aber korrekt und vollständig erfolgen.
9. Gilt die 1.000€-Freigrenze für Veräußerungsgewinne auch für Krypto?
Ja. Seit 2024 beträgt die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte (§23 EStG) 1.000€ pro Jahr (vorher 600€). Wenn deine gesamten Krypto-Kursgewinne aus Verkäufen innerhalb der 1-Jahres-Haltefrist unter 1.000€ bleiben, sind sie steuerfrei. Überschreitest du die Grenze, wird der gesamte Betrag besteuert (Freigrenze, nicht Freibetrag).
10. Muss ich Staking auch angeben, wenn ich unter der Freigrenze liege?
Formal: ja. Das Finanzamt erwartet, dass du alle Einkünfte angibst. In der Praxis wird bei Beträgen unter 256€ keine Steuer festgesetzt. Die Angabe schützt dich aber vor dem Vorwurf der Steuerhinterziehung und dokumentiert deine Anschaffungskosten für spätere Verkäufe.
10. Muss ich Staking auch angeben, wenn ich unter der Freigrenze liege?
Formal: ja. Das Finanzamt erwartet, dass du alle Einkünfte angibst. In der Praxis wird bei Beträgen unter 256€ keine Steuer festgesetzt. Die Angabe schützt dich aber vor dem Vorwurf der Steuerhinterziehung und dokumentiert deine Anschaffungskosten für spätere Verkäufe.

Zusammenfassung

ThemaRegelung
Staking RewardsEinkünfte §22 Nr. 3 EStG, persönlicher Steuersatz
Freigrenze sonstige Einkünfte256€/Jahr (FREIGRENZE, nicht Freibetrag!)
Haltefrist durch StakingNICHT auf 10 Jahre verlängert (BMF 2022)
Kursgewinne gestakte CoinsNach 1 Jahr Haltefrist steuerfrei (§23 EStG)
Freigrenze Veräußerungsgewinne1.000€/Jahr (seit 2024)
Lending-ZinsenDerzeit §22 Nr. 3 EStG (wie Staking)
Liquid StakingSteuerlich ungeklärt — Steuerberater empfohlen
VerlustverrechnungNur innerhalb gleicher Einkunftsart
DokumentationFIFO-Methode, Euro-Wert bei Zufluss

⚠️ ABSCHLUSS-DISCLAIMER: Dieser Guide dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen ist komplex, individuell und kann sich durch Gesetzesänderungen, neue BMF-Schreiben oder Gerichtsurteile jederzeit ändern. Für deine individuelle steuerliche Situation konsultiere bitte immer einen auf Kryptowährungen spezialisierten Steuerberater. Wir übernehmen keine Haftung für steuerliche Entscheidungen, die auf Basis dieses Artikels getroffen werden.



Sonderfall: Gewerbliches Staking

Wann wird Staking gewerblich?

Wenn du Staking in einem Umfang betreibst, der über private Vermögensverwaltung hinausgeht, kann das Finanzamt gewerbliche Einkünfte (§15 EStG) annehmen. Kriterien, die für Gewerblichkeit sprechen:

  • Mehrere eigene Validatoren (z.B. 3+ Ethereum Validatoren mit jeweils 32 ETH = 96+ ETH)
  • Professionelle Infrastruktur (eigene Server, 24/7-Monitoring)
  • Systematische Gewinnerzielungsabsicht mit betriebswirtschaftlicher Organisation
  • Staking als Dienstleistung für Dritte (Staking-as-a-Service)

Folgen gewerblicher Einstufung

  • Gewerbesteuerpflicht (effektiv ca. 15% auf den Gewerbeertrag, teilweise anrechenbar)
  • Umsatzsteuerpflicht (wobei Staking-Rewards möglicherweise umsatzsteuerfrei sind)
  • Buchführungspflichten
  • Keine steuerfreien Kursgewinne nach 1 Jahr Haltefrist (gewerbliche Einkünfte unterliegen nicht §23 EStG)

Empfehlung

Solo Staking mit 1-2 Validatoren und Delegation über Staking Pools wird in aller Regel als private Vermögensverwaltung eingestuft. Bei größerem Umfang oder Staking als Dienstleistung: unbedingt vorab Steuerberater konsultieren, da die Abgrenzung im Einzelfall schwierig ist und eine falsche Einschätzung teure Konsequenzen haben kann.


Ausblick: Regulierungsentwicklungen 2026-2027

DAC8 — Automatischer Informationsaustausch

Die EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet Krypto-Dienstleister ab 2026 schrittweise, Transaktionsdaten automatisch an die Finanzbehörden der EU-Mitgliedsstaaten zu melden. Börsen wie Kraken, Coinbase und Binance werden Daten über Käufe, Verkäufe und Transfers melden — einschließlich Staking-Rewards.

Was das für dich bedeutet: Dein Finanzamt wird künftig automatisch über deine Krypto-Transaktionen informiert. Eine saubere, proaktive Steuererklärung ist wichtiger denn je. Wer bisher "unter dem Radar" war, sollte eine freiwillige Nachmeldung in Betracht ziehen.

MiCA — Einheitliche Regulierung in Europa

Die Markets in Crypto-Assets Verordnung (MiCA) schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Krypto in der EU. Für Staker relevant:

  • Stablecoin-Emittenten brauchen Lizenzen und müssen Reserven nachweisen
  • Krypto-Börsen unterliegen strengeren Auflagen (ähnlich wie Banken)
  • Mehr Verbraucherschutz, aber möglicherweise weniger Produktvielfalt

Mögliche Gesetzesänderungen

Es wird in Fachkreisen diskutiert, ob:

  • Die Freigrenze für sonstige Einkünfte (256€) angehoben wird
  • Krypto-Lending-Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (25% Abgeltungssteuer) eingestuft werden könnten
  • Eine spezielle Krypto-Steuerregelung eingeführt wird (wie in manchen EU-Ländern)

Bisher sind dies Diskussionen ohne konkrete Gesetzesinitiativen. Die aktuelle Regelung (BMF-Schreiben 2022) bleibt die bindende Grundlage.


Letzte Aktualisierung: Februar 2026. Basierend auf dem BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 und der Rechtslage Stand Februar 2026.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieser Guide dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Konsultiere für deine persönliche Situation einen auf Kryptowährungen spezialisierten Steuerberater.

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Letzte Aktualisierung: Februar 2026. Krypto-Zinsen.com bietet keine Finanz- oder Steuerberatung.