Krypto-Steuern — Alles was du in Deutschland, Österreich und der Schweiz wissen musst
Krypto verkaufen, tauschen, staken oder in DeFi investieren — alles hat steuerliche Konsequenzen. Dieser Guide erklärt dir verständlich, welche Regeln in DACH gelten, wie du Fehler vermeidest und welche Tools dir die Arbeit abnehmen.
⚠️ Wichtiger Hinweis
Krypto-Steuern im Überblick — Warum du dich damit beschäftigen musst
In Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen Krypto-Gewinne in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt kennt Kryptowährungen — und prüft zunehmend aktiv.
Viele Krypto-Anleger glauben, dass das Finanzamt von ihren Trades nichts mitbekommt. Das war vielleicht 2017 noch teilweise richtig — heute ist es ein gefährlicher Irrtum. Krypto-Börsen wie Coinbase, Kraken und Binance melden bereits Daten an die BaFin und andere Behörden. Mit der EU-Richtlinie DAC8, die ab 2026 greift, werden Krypto-Dienstleister in der gesamten EU verpflichtet, Transaktionsdaten automatisch an die Finanzbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
Die gute Nachricht: Krypto-Steuern in der DACH-Region sind kein Hexenwerk. In Deutschland kannst du Gewinne nach nur einem Jahr Haltedauer komplett steuerfrei realisieren — das gibt es in kaum einem anderen Land der Welt. In der Schweiz sind Kursgewinne für Privatanleger sogar grundsätzlich steuerfrei. Österreich besteuert mit einer pauschalen KESt von 27,5%, was ebenfalls überschaubar ist.
Das Problem ist nicht die Steuer selbst — sondern die Dokumentation. Wer auf mehreren Börsen handelt, DeFi-Protokolle nutzt, Staking-Rewards erhält und Coins zwischen Wallets verschiebt, hat schnell hunderte Transaktionen pro Jahr. Jede einzelne muss steuerlich erfasst werden. Ohne die richtige Software ist das praktisch unmöglich.
💡 Konsequenzen bei Nicht-Meldung
Nicht deklarierte Krypto-Gewinne gelten als Steuerhinterziehung nach §370 AO. Die Strafen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren. Zusätzlich fallen Nachzahlungszinsen von 6% pro Jahr an. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist möglich, solange das Finanzamt noch nicht ermittelt hat.
Krypto-Steuern in Deutschland — Die Regeln im Detail
Kryptowährungen gelten in Deutschland steuerlich als „andere Wirtschaftsgüter" und fallen unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach §23 EStG. Das bedeutet: Gewinne aus dem Verkauf sind nach einer Haltefrist von einem Jahr komplett steuerfrei.
Das deutsche Steuerrecht behandelt Kryptowährungen nicht wie Aktien oder andere Kapitalanlagen. Während Aktiengewinne pauschal mit 25% Abgeltungsteuer besteuert werden, fallen Krypto-Gewinne unter den persönlichen Einkommensteuersatz — der je nach Einkommen zwischen 0% und 45% liegt (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
§23 EStG — Private Veräußerungsgeschäfte
Der zentrale Paragraph für Krypto-Steuern ist §23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Er regelt die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften bei „anderen Wirtschaftsgütern" — und dazu zählen Kryptowährungen. Die wichtigsten Regeln:
1Haltefrist: 1 Jahr
Hältst du deine Coins länger als 12 Monate, sind Gewinne komplett steuerfrei — egal ob 100€ oder 100.000€. Die Frist beginnt mit dem Anschaffungszeitpunkt (Kaufdatum) und endet exakt ein Jahr später. Beispiel: Am 15. März 2025 gekauft → ab 16. März 2026 steuerfrei verkaufen.
2Freigrenze: 1.000€ pro Jahr
Seit 2024 gilt eine Freigrenze von 1.000€ pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgewinne (vorher: 600€). Achtung: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag! Überschreitest du die 1.000€ auch nur um 1 Cent, wird der gesamte Gewinn versteuert — nicht nur der Teil über 1.000€.
3Persönlicher Steuersatz
Krypto-Gewinne werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (0–45%). Das heißt: Verdienst du wenig, zahlst du wenig Steuern. Verdienst du viel, kann der Steuersatz bis zu 45% betragen. Im Gegensatz zu Aktien gibt es keine pauschale Abgeltungsteuer von 25%.
§22 Nr. 3 EStG — Sonstige Einkünfte
Neben den Veräußerungsgewinnen gibt es eine zweite wichtige Steuerart: Sonstige Einkünfte nach §22 Nr. 3 EStG. Hierunter fallen alle laufenden Erträge aus Kryptowährungen — also Staking-Rewards, Lending-Zinsen, Airdrops und Mining-Erträge. Für diese Einkünfte gilt eine separate Freigrenze von 256€ pro Jahr.
| Einkunftsart | Rechtsgrundlage | Freigrenze | Steuersatz |
|---|---|---|---|
| Veräußerungsgewinne (Verkauf, Tausch) | §23 EStG | 1.000€/Jahr | Persönlicher ESt-Satz (0–45%) |
| Sonstige Einkünfte (Staking, Lending, Airdrops) | §22 Nr. 3 EStG | 256€/Jahr | Persönlicher ESt-Satz (0–45%) |
| Gewerbliche Einkünfte (gewerbliches Trading/Mining) | §15 EStG | Keine | ESt + Gewerbesteuer |
Stand: Februar 2026 · Quelle: BMF-Schreiben vom 10.05.2022
🎯 FiFo-Methode
Steuerpflichtige Vorgänge — Was das Finanzamt wissen will
Nicht nur der klassische Verkauf von Bitcoin gegen Euro löst eine Steuerpflicht aus. Auch Tauschvorgänge, Staking-Rewards und sogar Airdrops können steuerpflichtig sein. Hier ist eine vollständige Übersicht aller steuerpflichtigen Krypto-Vorgänge in Deutschland:
1Verkauf von Krypto gegen Fiat (EUR, USD)
Der offensichtlichste Fall: Du verkaufst Bitcoin, Ethereum oder andere Coins für Euro. Der Gewinn = Verkaufspreis minus Anschaffungspreis minus Gebühren. Steuerpflichtig innerhalb der einjährigen Haltefrist und über der Freigrenze von 1.000€.
2Tausch Krypto gegen Krypto (Crypto-to-Crypto)
Das übersehen viele: Jeder Tausch von einer Kryptowährung in eine andere ist ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft. Tauschst du BTC in ETH, „verkaufst" du steuerlich deine BTC zum aktuellen Euro-Kurs und „kaufst" ETH. Der Gewinn auf die BTC muss versteuert werden. Das gilt auch für Swaps auf dezentralen Börsen wie Uniswap.
3Lending-Erträge und Zinsen
Zinsen aus dem Verleihen von Kryptowährungen — ob über CeFi-Plattformen wie Nexo oder DeFi-Protokolle wie Aave — sind sonstige Einkünfte nach §22 Nr. 3 EStG. Sie werden zum Zeitpunkt des Zuflusses in Euro bewertet.
4Staking-Rewards
Staking-Rewards von Ethereum, Solana, Cardano oder Polkadot sind ebenfalls sonstige Einkünfte. Der Euro-Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses ist die Bemessungsgrundlage. Details dazu im Abschnitt Staking & Lending.
5Airdrops
Erhaltene Airdrops sind als sonstige Einkünfte steuerpflichtig, wenn du eine Gegenleistung erbracht hast (z.B. Nutzung eines Protokolls, Social-Media-Aufgaben). Reine Geschenk-Airdrops ohne Gegenleistung sind strittig — die Anschaffungskosten betragen dann 0€, und der Gewinn fällt erst beim Verkauf an.
6NFTs kaufen und verkaufen
NFTs sind steuerlich ebenfalls „andere Wirtschaftsgüter". Der Kauf eines NFTs mit Krypto ist ein steuerpflichtiger Tausch. Der Verkauf eines NFTs für Krypto oder Fiat ist ein Veräußerungsgeschäft. Die einjährige Haltefrist gilt auch hier.
7Bezahlung mit Kryptowährungen
Bezahlst du mit Bitcoin im Laden oder online, ist das steuerlich ein Verkauf deiner Coins zum aktuellen Kurs. Auch hier gilt die Haltefrist und die Freigrenze.
Steuerfreie Vorgänge — Wann du nichts zahlen musst
Deutschland bietet mit der einjährigen Haltefrist einen der weltweit attraktivsten steuerlichen Rahmen für Krypto-Anleger. Wer strategisch plant, kann seine Steuerlast auf null reduzieren.
✅ Haltefrist über 1 Jahr
Coins die du länger als 12 Monate hältst, sind beim Verkauf komplett steuerfrei. Das BMF hat 2022 bestätigt, dass Staking und Lending die Haltefrist nicht auf 10 Jahre verlängern. Die einjährige Frist gilt also auch für gestakte Coins.
✅ Gewinne unter der Freigrenze
Private Veräußerungsgewinne unter 1.000€/Jahr (§23 EStG) und sonstige Einkünfte unter 256€/Jahr (§22 Nr. 3 EStG) sind steuerfrei. Beachte: Es sind Freigrenzen, keine Freibeträge!
✅ Kauf von Kryptowährungen
Der reine Kauf von Kryptowährungen mit Euro ist kein steuerbarer Vorgang. Die Steuerpflicht entsteht erst beim Verkauf, Tausch oder der Nutzung. Du musst einen Kauf also nicht in der Steuererklärung angeben — aber dokumentieren!
✅ Übertragung zwischen eigenen Wallets
Das Verschieben von Coins zwischen deinen eigenen Wallets oder Börsen-Accounts ist kein steuerpflichtiger Vorgang. Allerdings solltest du diese Transfers dokumentieren, damit das Finanzamt sie nicht mit Verkäufen verwechselt.
✅ Schenkung und Erbschaft
Krypto-Schenkungen sind steuerfrei bis zu den regulären Freibeträgen (z.B. 500.000€ an Ehepartner, 400.000€ an Kinder). Der Beschenkte übernimmt die Haltefrist des Schenkers. Ein cleverer Steuer-Trick: Coins an den Ehepartner schenken, der sie dann nach Ablauf der Haltefrist steuerfrei verkauft.
🎯 HODL-Strategie
Staking & Lending Steuern — So versteuerst du deine Krypto-Zinsen
Staking-Rewards und Lending-Zinsen sind in Deutschland als sonstige Einkünfte nach §22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig. Sie werden zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem aktuellen Euro-Kurs bewertet und mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 hat endlich Klarheit geschaffen: Staking und Lending verlängern die Haltefrist der eingesetzten Coins nicht auf 10 Jahre. Das war eine der größten Befürchtungen der Krypto-Community und ist nun vom Tisch. Die reguläre einjährige Haltefrist gilt.
Besteuerung von Staking-Rewards
1Zufluss-Zeitpunkt bestimmen
Staking-Rewards werden zum Zeitpunkt des Zuflusses besteuert — also wenn sie deinem Wallet gutgeschrieben werden. Bei Ethereum-Staking über Börsen wie Kraken ist das der Moment der Gutschrift auf deinem Account.
2Euro-Kurs zum Zufluss festhalten
Der Euro-Wert der Rewards zum Zufluss-Zeitpunkt ist dein steuerpflichtiger Ertrag — und gleichzeitig deine Anschaffungskosten für die erhaltenen Coins. Beispiel: Du erhältst 0,01 ETH Staking-Reward, ETH steht bei 3.000€ → 30€ steuerpflichtiger Ertrag.
3Freigrenze beachten (256€/Jahr)
Sonstige Einkünfte aus Staking, Lending und Airdrops sind bis 256€ pro Jahr steuerfrei. Überschreitest du die Grenze, wird der gesamte Betrag versteuert. Bei einem ETH-Staking von ~3,5% APY bleibst du mit ca. 7.300€ eingesetztem Kapital unter der Freigrenze.
4Späterer Verkauf der Rewards
Verkaufst du die erhaltenen Staking-Rewards, ist das ein separates Veräußerungsgeschäft. Die Anschaffungskosten sind der Euro-Wert zum Zufluss-Zeitpunkt. Die einjährige Haltefrist beginnt ab dem Zufluss. Hältst du die Rewards über ein Jahr, ist der Verkaufsgewinn steuerfrei.
Rechenbeispiel: Ethereum-Staking
Ausgangslage: Du stakst 5 ETH über Bitpanda bei 3,5% APY.
- Jährliche Rewards: 0,175 ETH
- ETH-Kurs (Durchschnitt): 3.000€
- Steuerpflichtiger Ertrag: 0,175 × 3.000€ = 525€
- Über der Freigrenze von 256€ → gesamter Betrag steuerpflichtig
- Bei 35% persönlichem Steuersatz: 183,75€ Steuern
- Netto-Ertrag nach Steuern: 341,25€ (~2,3% effektive Rendite)
⚠️ Doppelbesteuerung vermeiden
DeFi-Steuern — Liquidity Providing, Yield Farming & Co.
DeFi-Transaktionen sind steuerlich besonders komplex, weil es für viele Vorgänge noch keine eindeutige Rechtsprechung gibt. Das BMF-Schreiben von 2022 gibt erste Orientierung, aber viele DeFi-spezifische Fragen bleiben offen.
Wer in DeFi-Protokolle investiert, hat es steuerlich deutlich schwerer als klassische Krypto-Hodler. Jeder Swap, jede Liquiditätsbereitstellung und jede Yield-Farming-Strategie kann steuerliche Konsequenzen haben. Hier ein Überblick der wichtigsten DeFi-Vorgänge:
Swaps auf DEXes
Ein Token-Swap auf einer dezentralen Börse wie Uniswap oder Curve ist steuerlich identisch mit einem Crypto-to-Crypto-Tausch: ein privates Veräußerungsgeschäft nach §23 EStG. Der Gewinn auf den eingetauschten Token muss versteuert werden. Gas-Fees (Transaktionsgebühren) können als Anschaffungsnebenkosten oder Veräußerungskosten abgezogen werden.
Liquidity Providing (LP-Token)
Das Bereitstellen von Liquidität in einem Pool (z.B. auf Uniswap oder Curve) ist steuerlich umstritten. Die herrschende Meinung behandelt es so: Das Einzahlen in den Pool = Tausch der Einzeltoken gegen LP-Token (steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft). Das Abheben aus dem Pool = Tausch der LP-Token zurück in Einzeltoken (erneut steuerpflichtig). Trading-Fees, die im Pool anfallen, sind sonstige Einkünfte.
Yield Farming & Liquidity Mining
Yield Farming-Rewards (z.B. Governance-Token als Belohnung für Liquiditätsbereitstellung) sind sonstige Einkünfte nach §22 Nr. 3 EStG — analog zu Staking-Rewards. Sie werden zum Zeitpunkt des Zuflusses in Euro bewertet. Bei komplexen Multi-Layer-Strategien (z.B. LP-Token in einem Farm-Protokoll staken) entsteht mit jedem Schritt ein potenziell steuerpflichtiger Vorgang.
Bridging zwischen Chains
Das Bridging von Token zwischen verschiedenen Blockchains (z.B. ETH von Ethereum nach Arbitrum) ist steuerlich noch nicht eindeutig geklärt. Die konservative Auslegung: Wenn du beim Bridging einen „Wrapped Token" erhältst (z.B. WETH), könnte das als Tausch gelten. Die pragmatische Auslegung: Es handelt sich um eine reine Übertragung desselben Vermögenswerts, vergleichbar mit einem Wallet-Transfer. Wir empfehlen die konservative Behandlung und eine Dokumentation aller Bridge-Transaktionen.
| DeFi-Vorgang | Steuerliche Behandlung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Token-Swap (DEX) | Veräußerungsgeschäft | §23 EStG |
| LP einzahlen/abheben | Tausch (umstritten) | §23 EStG |
| Trading-Fees im Pool | Sonstige Einkünfte | §22 Nr. 3 EStG |
| Yield Farming Rewards | Sonstige Einkünfte | §22 Nr. 3 EStG |
| Bridging | Unklar (konservativ: Tausch) | — |
| Wrapping (ETH → WETH) | Unklar (konservativ: Tausch) | — |
🎯 DeFi-Tipp
Krypto-Steuern in Österreich — KESt 27,5%
Seit dem 1. März 2022 unterliegen Krypto-Gewinne in Österreich der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5%. Die steuerfreie Haltefrist von einem Jahr wurde für nach diesem Stichtag erworbene Coins (Neubestand) abgeschafft.
Mit der „Ökosozialen Steuerreform 2022" hat Österreich Kryptowährungen steuerlich den Kapitalanlagen wie Aktien gleichgestellt. Das bringt Vor- und Nachteile: Einerseits ist der Steuersatz mit 27,5% fix und oft niedriger als der persönliche Einkommensteuersatz. Andererseits gibt es keine Haltefrist mehr — auch nach 10 Jahren Halten fällt beim Verkauf 27,5% KESt an.
Altbestand vs. Neubestand
| Kriterium | Altbestand (vor 1.3.2022) | Neubestand (ab 1.3.2022) |
|---|---|---|
| Haltefrist | 1 Jahr (danach steuerfrei) | Keine (immer steuerpflichtig) |
| Steuersatz | Persönlicher ESt-Satz (bis 55%) | 27,5% KESt (pauschal) |
| Tausch Krypto-zu-Krypto | Steuerpflichtig | Steuerneutral (kein Realisierungsereignis!) |
| Verlustverrechnung | Eingeschränkt | Mit anderen Kapitalerträgen möglich |
Besonders wichtig für österreichische Anleger: Der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere (z.B. BTC → ETH) ist für Neubestand ab dem 1.3.2022 kein steuerpflichtiges Ereignis mehr. Die KESt fällt erst beim Verkauf in Fiat (EUR) an. Das ist ein großer Vorteil gegenüber Deutschland, wo jeder Crypto-to-Crypto-Tausch besteuert wird.
Staking-Rewards und Lending-Zinsen werden in Österreich ebenfalls mit 27,5% KESt besteuert — zum Zeitpunkt des Zuflusses. Für Anleger, die auf Bitpanda staken, wird die KESt automatisch abgeführt — ähnlich wie bei österreichischen Banken.
💡 Vorteil für österreichische DeFi-Nutzer
Krypto-Steuern in der Schweiz — Vermögenssteuer statt Kapitalgewinnsteuer
Die Schweiz ist für Krypto-Anleger steuerlich besonders attraktiv: Kursgewinne aus dem privaten Handel mit Kryptowährungen sind grundsätzlich steuerfrei. Allerdings unterliegen Krypto-Bestände der kantonalen Vermögenssteuer.
In der Schweiz gibt es keine Kapitalgewinnsteuer für Privatpersonen auf bewegliches Vermögen. Das gilt auch für Kryptowährungen: Ob du Bitcoin nach einem Tag oder nach zehn Jahren verkaufst — der Kursgewinn ist steuerfrei, solange du als privater Anleger eingestuft wirst. Das macht die Schweiz zu einem der attraktivsten Standorte weltweit für Krypto-Investoren.
Vermögenssteuer auf Krypto-Bestände
Kryptowährungen müssen in der Steuererklärung als Vermögen deklariert werden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht am 31. Dezember jeden Jahres offizielle Kurswerte für die wichtigsten Kryptowährungen. Diese Werte dienen als Basis für die Vermögenssteuer. Der Steuersatz variiert je nach Kanton — typischerweise zwischen 0,1% und 1% des Vermögens pro Jahr.
Gewerbliches Trading
Achtung: Wer als gewerbsmäßiger Händler eingestuft wird, muss Krypto-Gewinne als Einkommen versteuern. Die Eidgenössische Steuerverwaltung prüft folgende Kriterien: Handelsfrequenz (tägliches Trading), Fremdfinanzierung (Handel mit Kredit), Verhältnis der Gewinne zum übrigen Einkommen, und ob der Handel eine Haupteinnahmequelle darstellt. Gelegentliches Rebalancing und Staking gelten in der Regel nicht als gewerbliches Trading.
Staking-Rewards und Mining-Erträge werden in der Schweiz als Einkommen besteuert. Die Besteuerung erfolgt zum Zeitpunkt des Zuflusses zum aktuellen Marktwert. Lending-Zinsen werden ebenfalls als Einkommen aus beweglichem Vermögen besteuert (analog zu Bankzinsen).
🇨🇭 Kantonsunterschiede beachten
Die Schweiz hat 26 Kantone mit unterschiedlichen Steuersätzen. Kanton Zug (das „Crypto Valley") ist besonders kryptofreundlich mit niedrigen Steuersätzen und einer klaren Regelung. Zürich und Bern haben höhere Steuersätze, aber ebenfalls etablierte Verfahren für die Krypto-Deklaration. Wichtig: Die ESTV-Kursliste gilt schweizweit als Referenz für die Bewertung.
Steuer-Software Vergleich — Die besten Tools für Krypto-Steuern
Ohne Steuer-Software ist die Krypto-Steuererklärung bei mehr als einer Handvoll Transaktionen praktisch unmöglich. Die richtige Software importiert automatisch alle Trades, berechnet Gewinne nach FiFo und erstellt einen fertigen Steuerbericht.
Wir haben die vier wichtigsten Krypto-Steuer-Tools für den DACH-Raum verglichen. Alle unterstützen deutsches, österreichisches und schweizerisches Steuerrecht:
| Software | Herkunft | Preis (ab) | Stärken | Für wen |
|---|---|---|---|---|
| CoinTracking | 🇩🇪 München | Kostenlos (200 Tx), ab 10,99€/Mo | 13.000+ Coins, bester DeFi-Support, Tax-Profi-Reports | Aktive Trader, DeFi-Nutzer |
| Blockpit | 🇦🇹 Linz | ab 49€/Jahr | Bester AT/CH-Support, automatische KESt-Berechnung | Österreicher, Schweizer |
| Koinly | 🇬🇧 London | Kostenlos (Tracking), ab 49€/Report | Einfache Bedienung, 700+ Integrationen | Einsteiger, Gelegenheitstrader |
| Accointing (by Blockpit) | 🇨🇭 Zug | In Blockpit integriert | Schweizer Steuerrecht, Portfolio-Tracking | Schweizer Anleger |
Stand: Februar 2026 · Preise können variieren
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CoinTracking aus München ist der Marktführer im DACH-Raum mit über 1,5 Millionen Nutzern. Die Software unterstützt über 13.000 Coins und 110+ Börsen-Integrationen. Der DeFi-Support ist der beste am Markt — automatisches On-Chain-Tracking für Ethereum, BSC, Polygon und mehr. Der Steuerbericht wird in einem Format generiert, das direkt an den Steuerberater oder das Finanzamt übergeben werden kann. Besonders stark: Die FiFo-Berechnung über mehrere Börsen hinweg und die Erkennung von Transfers zwischen eigenen Wallets.
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10 Steuer-Tipps für Krypto-Anleger
Mit der richtigen Strategie kannst du deine Krypto-Steuerlast in Deutschland legal auf ein Minimum reduzieren. Hier sind die wichtigsten Tipps:
1Haltefrist von 1 Jahr einhalten
Der einfachste und effektivste Steuer-Tipp: Halte deine Coins mindestens 12 Monate. Danach sind alle Gewinne steuerfrei — egal wie hoch.
2Verluste gezielt realisieren (Tax-Loss-Harvesting)
Hast du Coins im Minus? Verkaufe sie vor Jahresende, um Verluste zu realisieren. Diese Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden und senken deine Steuerlast. Du kannst die Coins danach sofort zurückkaufen — es gibt keine Spekulationsfrist wie bei Aktien.
3Freigrenzen optimal nutzen
Halte deine Veräußerungsgewinne unter 1.000€/Jahr und sonstige Einkünfte unter 256€/Jahr, um komplett steuerfrei zu bleiben. Bei Ehepaaren verdoppeln sich die Freigrenzen auf 2.000€ bzw. 512€, wenn beide eine Steuererklärung abgeben.
4Gebühren als Kosten absetzen
Trading-Gebühren, Auszahlungsgebühren und Gas-Fees sind Anschaffungsnebenkosten bzw. Veräußerungskosten und mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn. Dokumentiere alle Gebühren sorgfältig.
5Verlustvortrag nutzen
Realisierte Krypto-Verluste, die du nicht im gleichen Jahr mit Gewinnen verrechnen kannst, können ins nächste Jahr vorgetragen werden. So mindern sie zukünftige Gewinne. Ein Verlustrücktrag in das Vorjahr ist ebenfalls möglich.
6Schenkung an Ehepartner
Schenke Coins an deinen Ehepartner (Freibetrag: 500.000€ alle 10 Jahre). Der Ehepartner übernimmt die Haltefrist und kann die Coins ggf. steuerfrei verkaufen. Beide Ehepartner haben eigene Freigrenzen.
7Separate Wallets für Haltefrist
Nutze separate Wallets oder Börsen-Accounts für Coins mit unterschiedlicher Haltefrist. So vermeidest du Verwirrung bei der FiFo-Berechnung und kannst gezielt Coins mit abgelaufener Haltefrist verkaufen.
8Steuer-Software von Anfang an nutzen
Richte deine Steuer-Software direkt beim ersten Krypto-Kauf ein und verbinde alle Börsen per API. Rückwirkende Rekonstruktion von Transaktionen ist aufwändig und fehleranfällig.
9Dokumentation ist alles
Das Finanzamt kann bis zu 10 Jahre rückwirkend Nachweise verlangen. Speichere regelmäßig CSV-Exports aller Börsen, Screenshots von Wallet-Beständen und Transaktions-Hashes. Bewahre alles digital und redundant auf.
10Steuererklärung immer abgeben
Auch wenn deine Gewinne unter der Freigrenze liegen: Gib deine Krypto-Aktivitäten in der Steuererklärung an. So zeigst du dem Finanzamt Transparenz und vermeidest den Verdacht der Steuerhinterziehung. Verluste kannst du nur geltend machen, wenn du eine Steuererklärung abgibst.
Krypto-Steuerberater finden — Wann es sich lohnt
Bei einfachen Portfolios (Kaufen & Halten auf einer Börse) reicht eine Steuer-Software aus. Bei komplexen DeFi-Strategien, hohen Beträgen oder unsicheren Sachverhalten ist ein spezialisierter Krypto-Steuerberater sein Geld wert.
Wann du einen Steuerberater brauchst
- Krypto-Gewinne über 10.000€ im Jahr
- Komplexe DeFi-Aktivitäten (Yield Farming, Liquidity Providing, Bridging)
- Trading auf mehr als 5 verschiedenen Plattformen
- Grenzüberschreitende Sachverhalte (Umzug, Doppelbesteuerung)
- Fehlende oder lückenhafte Dokumentation vergangener Jahre
- Gewerbliches Trading oder Mining
- Nachfrage vom Finanzamt oder drohende Betriebsprüfung
Worauf du achten solltest
1Krypto-Spezialisierung
Wähle einen Steuerberater, der sich explizit auf Kryptowährungen spezialisiert hat. Allgemeine Steuerberater kennen sich oft nicht mit DeFi, Staking oder dem BMF-Schreiben aus. Frage nach Referenzen und Erfahrung mit Krypto-Mandanten.
2Software-Kompatibilität
Ein guter Krypto-Steuerberater arbeitet mit Tools wie CoinTracking oder Blockpit zusammen und kann deinen Steuerbericht direkt importieren. So sparst du Beratungszeit (und damit Geld).
3Kosten transparent klären
Krypto-Steuerberater rechnen meist nach Stundensatz (150–300€/Stunde) oder Pauschalhonorar ab. Kläre die Kosten vorab. Für eine einfache Steuererklärung mit vorbereitetem CoinTracking-Report solltest du mit 500–1.500€ rechnen, bei komplexen Fällen mehr.
🎯 Kosten sparen
Häufige Fragen zu Krypto-Steuern
Muss ich Krypto-Gewinne in Deutschland versteuern?
Ja, grundsätzlich sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen in Deutschland steuerpflichtig. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Hältst du deine Coins länger als ein Jahr, sind sämtliche Gewinne komplett steuerfrei — unabhängig von der Höhe. Bei Verkäufen innerhalb der Haltefrist gilt eine Freigrenze von 1.000€ pro Jahr (seit 2024). Darunter zahlst du keine Steuern.
Ist der Tausch von Krypto zu Krypto steuerpflichtig?
Ja, in Deutschland gilt jeder Tausch von einer Kryptowährung in eine andere (z.B. BTC → ETH) als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft. Der Gewinn oder Verlust wird zum Zeitpunkt des Tauschs berechnet — basierend auf dem Euro-Wert der eingetauschten und erhaltenen Coins. Auch der Kauf von NFTs mit Krypto ist ein steuerbarer Tausch.
Wie werden Staking-Rewards in Deutschland besteuert?
Staking-Rewards gelten in Deutschland als sonstige Einkünfte nach §22 Nr. 3 EStG. Sie werden zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem dann geltenden Euro-Kurs bewertet und mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Es gilt eine Freigrenze von 256€ pro Jahr. Die Haltefrist für die erhaltenen Coins beträgt ein Jahr — verkaufst du sie vorher, fällt erneut Steuer an.
Verlängert Staking die Haltefrist auf 10 Jahre?
Nein, nicht mehr. Das BMF hat in seinem Schreiben vom 10. Mai 2022 klargestellt, dass Staking und Lending die Haltefrist von einem Jahr NICHT auf zehn Jahre verlängern. Die einjährige Haltefrist gilt also auch für Coins, die du zum Staking oder Lending eingesetzt hast. Das war eine wichtige Entscheidung zugunsten der Krypto-Anleger.
Wie werden Krypto-Steuern in Österreich berechnet?
In Österreich gilt seit dem 1. März 2022 eine Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5% auf Krypto-Gewinne — unabhängig von der Haltedauer. Es gibt keine steuerfreie Haltefrist mehr für nach dem 1.3.2022 gekaufte Coins (Neubestand). Für vor dem 1.3.2022 gekaufte Coins (Altbestand) gilt noch die alte Regelung mit steuerfreiem Verkauf nach einem Jahr.
Sind Kryptowährungen in der Schweiz steuerfrei?
Für Privatanleger sind Kursgewinne aus Kryptowährungen in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei — es gibt keine Kapitalgewinnsteuer für private Vermögenswerte. Allerdings unterliegen Krypto-Bestände der kantonalen Vermögenssteuer und müssen in der Steuererklärung deklariert werden. Gewerbsmäßiges Trading kann als selbstständige Erwerbstätigkeit eingestuft werden und ist dann einkommensteuerpflichtig.
Welche Steuer-Software ist die beste für Krypto?
Für den deutschsprachigen Raum empfehlen wir CoinTracking (deutscher Anbieter, 13.000+ Coins, ideal für komplexe DeFi-Portfolios) und Blockpit (österreichischer Anbieter, besonders stark für AT/CH-Steuerrecht). Beide importieren automatisch Transaktionen von allen großen Börsen und erstellen einen fertigen Steuerbericht für das Finanzamt.
Was passiert wenn ich Krypto-Gewinne nicht angebe?
Das Finanzamt betrachtet nicht deklarierte Krypto-Gewinne als Steuerhinterziehung (§370 AO). Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren in schweren Fällen. Krypto-Börsen wie Coinbase und Kraken melden bereits Daten an die BaFin. Durch DAC8 (ab 2026) werden EU-weit automatisch Krypto-Transaktionen an Finanzbehörden gemeldet. Eine Selbstanzeige ist möglich, solange das Finanzamt noch nicht ermittelt.
Kann ich Krypto-Verluste steuerlich geltend machen?
Ja, in Deutschland kannst du Verluste aus Krypto-Verkäufen innerhalb der einjährigen Haltefrist mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Nicht verrechnete Verluste können in das Vorjahr zurückgetragen oder in zukünftige Jahre vorgetragen werden. Wichtig: Die Verluste müssen realisiert sein — unrealisierte Buchverluste zählen nicht.
Wie dokumentiere ich meine Krypto-Transaktionen richtig?
Dokumentiere jede Transaktion mit Datum, Uhrzeit, Art (Kauf/Verkauf/Tausch), Menge, Kurs in Euro, Gebühren und Gegenwert. Exportiere regelmäßig deine Handelshistorie von allen Börsen und Wallets. Nutze eine Steuer-Software wie CoinTracking oder Blockpit für die automatische Erfassung. Bewahre alle Belege mindestens 10 Jahre auf — das Finanzamt kann so lange Nachweise verlangen.
Fazit — Krypto-Steuern sind machbar
Krypto-Steuern wirken auf den ersten Blick kompliziert, sind aber mit dem richtigen Wissen und den richtigen Tools gut zu bewältigen. Hier die wichtigsten Takeaways:
- Deutschland: Haltefrist von 1 Jahr nutzen = komplett steuerfrei. Freigrenze 1.000€ für Veräußerungsgewinne, 256€ für Staking/Lending.
- Österreich: Pauschale KESt 27,5%, keine Haltefrist für Neubestand, aber Crypto-to-Crypto-Tausch steuerneutral.
- Schweiz: Kursgewinne steuerfrei für Privatanleger, aber Vermögenssteuer auf Bestände.
- DeFi: Komplex, aber mit spezialisierter Software lösbar. Im Zweifel Steuerberater hinzuziehen.
- Dokumentation: Von Tag 1 alles aufzeichnen. Steuer-Software wie CoinTracking oder Blockpit nutzen.
Die DACH-Region bietet insgesamt einen der attraktivsten steuerlichen Rahmen weltweit für Krypto-Anleger. Besonders die deutsche Haltefrist-Regelung ist ein enormer Vorteil, den du aktiv nutzen solltest. Wer langfristig investiert und seine Strategie an der Steuer ausrichtet, kann seine Steuerlast legal auf ein Minimum reduzieren.
Vergiss nicht: Dieses Thema entwickelt sich schnell weiter. Mit DAC8 (ab 2026), MiCA und möglichen neuen BMF-Schreiben können sich die Regeln ändern. Bleib informiert und prüfe deine Steuer-Strategie regelmäßig.
Stand: Februar 2026 · Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Fragen konsultiere einen Steuerberater. · Quellen: BMF-Schreiben vom 10.05.2022, EStG, österreichisches EStG, ESTV